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21.05.2025 Zeugnisse |
Zeugnisse dienen der Rückmeldung über den Lern- und Leistungsstand sowie die persönliche Entwicklung der Kinder. Sie informieren Kinder und Eltern über erreichte Kompetenzen und geben ggf. Hinweise auf Förderbedarf. Halbjahreszeugnisse in den Klassen 3 und 4 geben zur Mitte des Schuljahres einen Überblick über den aktuellen Leistungsstand und die bisherige Lernentwicklung. Sie dienen als Grundlage für Gespräche zwischen Schule und Elternhaus sowie zur gezielten Förderung im weiteren Schulverlauf. In Klasse 4 enthalten sie zusätzlich eine begründete Schulformempfehlung. Jahreszeugnisse dokumentieren die Leistungen und Entwicklungen über das gesamte Schuljahr hinweg. Sie sind maßgeblich für Versetzungsentscheidungen (ab Klasse 2) und bilden die Grundlage für die weitere Schullaufbahn. Die Bewertung bezieht alle im Schuljahr erbrachten Leistungen ein. An der Grundschule Gymnich wird die Leistungsbewertung mit Noten im ersten Halbjahr der Klasse 3 eingeführt. Somit enthalten die Zeugnisse am Ende des ersten Halbjahres der Klasse 3 erstmals Ziffernnoten. Arbeits-/Sozialverhalten auf Zeugnissen In der Regel werden nach Entscheidung der Versetzungskonferenz auf jedem Zeugnis der Klassen 1-3 Beobachtungen zum jeweiligen Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler vermerkt. Sie beziehen sich auf: - Lern- und Leistungsbereitschaft / Zuverlässigkeit und Sorgfalt - Selbstständigkeit / Kontaktfähigkeit - Kooperationsfähigkeit / Konfliktfähigkeit Kriterien-Zeugnisse in den Klassen 1-3 Ab dem Schuljahr 2015/16 werden in den Klassen 1-3 Kriterien-Zeugnisse eingesetzt. Die Leistungsrückmeldung basiert auf einem kompetenzorientierten Ansatz, der wesentliche Lern- und Entwicklungsziele anhand vorab festgelegter Kriterien beschreibt und sowohl die Leistungen als auch das Arbeits- und Sozialverhalten eines Schulkindes erfasst. Die Zeugniskriterien basieren auf den aktuellen Lehrplänen des Landes Nordrhein-Westfalen und sind einer ständigen Überprüfung unseres Kollegiums unterzogen. Die aufgeführten Kriterien dienen einer möglichst detaillierten Information über die erreichten Leistungen und geben ggf. Hinweise auf individuellen Förderungsbedarf. Die erbrachten Leistungen werden jeweils in vier Abstufungen beurteilt. Darüber hinaus können die Lehrkräfte individuelle Hinweise zu jedem Fach in Textform verschriftlichen. Informationen über die Leistungsbewertung / Zeugniskriterien erhalten Sie von den jeweiligen Klassenlehrkräften und auf den Klassenpflegschaftssitzungen.
Hier eine Übersicht der Zeugnisinhalte: Klassen 1/2: 1. Halbjahr: --- 2. Halbjahr: Zeugnis enthält in Form von Kriterienkatalogen Aussagen zur Lernentwicklung / zum Leistungsstand sowie im Regelfall Aussagen zum Arbeits-/Sozialverhalten. Klasse 3: 1. Halbjahr: Zeugnis enthält in Form von Kriterienkatalogen Aussagen zur Lernentwicklung / zum Leistungsstand sowie im Regelfall Aussagen zum Arbeits-/Sozialverhalten und darüber hinaus Ziffernnoten für die Fächer. 2. Halbjahr: Zeugnis enthält in Form von Kriterienkatalogen Aussagen zur Lernentwicklung / zum Leistungsstand sowie im Regelfall Aussagen zum Arbeits-/Sozialverhalten und darüber hinaus Ziffernnoten für die Fächer. Klasse 4: 1. Halbjahr: Zeugnis enthält begründete Empfehlung für die Schulform (weiterführende Schulen) und Ziffernnoten für die Fächer. Zusätzlich zum Zeugnis-Original wird ein sog. Anmeldeschein für die weiterführende Schule herausgegeben. 2. Halbjahr: Zeugnis enthält Ziffernnoten für die Fächer. Versetzung / Lern- und Förderempfehlungen Die Versetzung stellt in der Grundschule den Regelfall dar. Die Versetzungsentscheidungen werden nach Klasse 2,3 und 4 getroffen. Der Übergang von Klasse 1 in Klasse 2 erfolgt ohne Versetzung. Die Eltern versetzungsgefährdeter Kinder der 2., 3. und 4. Klassen erhalten zusätzlich zum Zeugnis eine schriftliche "Lern- und Förderempfehlung". Die Versetzung ist bereits dann gefährdet, wenn die Anforderungen in nur einem Fach unzureichend erfüllt werden. Die Lern- und Förderempfehlungen enthalten Hinweise darauf, wie Ihr Kind optimal gefördert werden kann und werden Ihnen und Ihrem Kind von dem Klassen-/Fachlehrer in einem Beratungsgespräch erläutert. |