OGS: Neuer Erlass zur Teilnahmeregelung
Seit dem 16. Februar 2018 gibt es neue erlassliche Regelungen zum Themenbereich „Teilnahmepflicht im Offenen Ganztag“. Dabei geht es darum, welche Ausnahmegründe für eine Freistellung von der täglichen Teilnahmepflicht bis mindestens 15 Uhr seitens der Eltern angegeben werden können.
Ob eine Freistellung erfolgt, soll im Einzelfall entschieden werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Freistellung in jedem Fall besteht jedoch gerade nicht. Eine möglichst vollumfängliche und tägliche Teilnahme ist weiterhin erklärtes Ziel. Jedoch sollen die Ausnahmegründe vergleichbar und transparent sein. Hierzu zählen wie bislang auch nicht verschiebbare Therapietermine oder besondere familiäre Anlässe.
Darüber hinaus kann auch die Teilnahme an einem außerschulischen Bildungsangebot wie z.B. im Sportverein oder der Musikschule, eine regelmäßige Freistellung an einem Wochentag begründen. Dies müssen die Eltern jedoch vor Schuljahresbeginn entsprechend mitteilen und beantragen, da die Planbarkeit und Kontinuität der OGS-Angebote unbedingt gewahrt werden muss. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
:: FAQ zum neuen Erlass ...
:: Allgmeine Hinweise vom Schulministerium zur OGS ...
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