Elternmitwirkung / -mitarbeit an der Grundschule Gymnich

Die Elternmitarbeit ist ein wichtiger Beitrag für ein lebendiges und anregungsreiches Schulleben.
Sie können sich und Ihre „Talente“ an Grundschule Gymnich auf vielfältige Art und Weise einbringen: Unterstützung bei Festen, Beteiligung bei Unterrichtsprojekten, Mitarbeit in der Schulbibliothek, der Mitgliedschaft im Förderverein, durch Ausrichten von Arbeitsgemeinschaften usw.
Darüber hinaus haben Sie aber auch das Recht auf Mitbestimmung in den verschiedenen Elternmitbestimmungsgremien:

a) In den Klassenverbänden (Klassenpflegschaften) werden jeweils ein/e Klassenpflegschaftsvorsitzende/r und ein/e Vertreter/in gewählt. Diese vertreten die Interessen der Eltern/Schüler in der Schulpflegschaft.
b) Die Schulpflegschaft wählt Mitglieder aus ihrer Mitte in die Schulkonferenz.
- Vorsitzende der Schulpflegschaft im Schuljahr 2021/22: Frau Esser-Stelzer (Klasse 2b)
- Vertreterin: Frau Engels (Klasse 2b)

c) Die Schulkonferenz ist das Entscheidungsgremium der Schule.

In den verschiedenen Gremien wird z. B. über die Ausgestaltung der Lerninhalte, die Festlegung von Grundsätzen der Schule, die Auswahl von Lehrbüchern, die Einrichtung von zusätzlichen Lehrveranstaltungen, die Arbeitsgemeinschaften, die Regelung der beweglichen Ferientage usw. entschieden. Die Protokolle der Gremien können von Ihnen bei Bedarf im Sekretariat eingesehen werden.
Schaubild: Mitwirkungsorgane in der Grundschule


In der Schulkonferenz wurde z.B. im Schuljahr 2012/13 darüber entschieden, ab welcher Schulklasse die Leistungsbewertung mit Noten an der Grundschule Gymnich eingeführt wird; im Schuljahr 2014/15 wurde eine neue Darstellungsform der Zeugnisse der Klassen 1-3 als Kriterienzeugnisse beschlossen.

Über die gesetzliche vorgeschriebene Mitwirkung hinaus, werden seit dem Schuljahr 2016/17 zum Schuljahresbeginn zwei Elternvertreter der OGS/VHT gewählt. Sie haben beratende Funktion und tauschen sich regelmäßig, einmal pro Quartal, oder in dringenden Fällen anlassbezogen, mit der Leitung der OGS über die aktuelle Situation in der OGS/VHT aus. Die Elternvertreter der OGS können an den Sitzungen der Schulpflegschaft beratend teilnehmen.

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