19.11.2022 Infektionskrankheiten / Meldepflichtige Erkrankungen |
Folgende Erkrankungen sind nach § 34 Infektionsschutzgesetz meldepflichtig: - Keuchhusten, - Masern, - Mumps, - Scharlach, - Infektionen mit Streptococcus Pyogenes (bakterielle Erreger), - Windpocken, Verlausung, Meningokokken- Infektion (Meningokokken: Erreger der Hirnhautentzündung). :: § 6 IfSG – meldepflichtige Erkrankungen (auch bei Verdacht) ... :: § 7 IfSG – meldepflichtige Erreger bei Nachweis ... In diesen Fällen müssen Sie die Schule unverzüglich informieren! Die Schule wiederum ist dazu verpflichtet, die Meldung an das Gesundheitsamt weiterleiten. Sollten an unserer Schule meldepflichtige Erkrankungen auftreten, werden Sie z.B. bei Häufungen per Elternbrief darüber informiert. :: Informationsbogen / Elternbrief Infektionskrankheiten ... |