09.01.2024 Unfälle |
Über die Unfallkasse NRW (früher GUV) sind alle Schulkinder bei Unfällen auf dem Schulweg, während der Schulzeit und allen anderen Schulveranstaltungen versichert. Bei allen Unfällen, bei denen ärztliche Behandlung in Anspruch genommen wird, ist eine Unfallanzeige innerhalb von drei Tagen auszufüllen. Daher sind Sie verpflichtet, Unfälle unverzüglich im Sekretariat -möglichst schriftlich per E-Mail- anzuzeigen. Eine förmliche Unfallanzeige senden Sie uns bitte nur nach Aufforderung durch das Sekretariat zu. :: Förmliche Unfallanzeige herunterladen ... |