11.05.2020 Aufsicht |
Die Aufsichtspflicht erstreckt sich zeitlich auf den Unterricht einschließlich der zwischen den Unterrichtsstunden liegenden Pausen sowie auf weitere schulische Veranstaltungen. Räumlich umfasst die Aufsichtspflicht alle schulischen Anlagen ("ab dem Schultor") und den Ort der Schulveranstaltungen. Wir führen Aufsicht nach folgenden Prinzipien: - Präventiv: das heißt umsichtig und vorausschauend - Kontinuierlich: das heißt, der Ort der Aufsichtsführung darf grundsätzlich nicht verlassen werden - Aktiv: das heißt, Schüler müssen vor Gefahren bewahrt werden, konsequentes nachhaltiges Eingreifen ist erforderlich Da die Aufsicht führenden Lehrkräfte nicht an allen Stellen gleichzeitig sein können, gilt der Grundsatz: Die Kinder müssen sich beaufsichtigt fühlen. Dies ist z.B. dann gewährleistet, wenn den Kindern bekannt ist, dass eine Lehrkraft / mehrere Lehrkräfte zur Aufsicht eingeteilt sind. Bitte organisieren Sie den Schulweg Ihrer Kinder so, dass diese NICHT vor 07:40 Uhr auf dem Schulgelände eintreffen, da sie sonst bis zum Beginn der Frühaufsicht unbeaufsichtigt sind. Bei Unterrichtsbeginn zur 2. Stunde bringen Sie Ihre Kinder bitte NICHT vor 8:25 Uhr. Hofpausen - Aufsichtsreviere: Aufsichtsrevier „A“: großer Schulhof, inkl. Schulberg, Schultoiletten Aufsichtsrevier „B“: kleiner Schulhof, inkl. Mini-Spielfeld und Bushaltestelle Aufsichtszeiten: - Frühaufsicht (07:40 - 07:55 Uhr, nur Aufsichtsrevier A & Tür Nebeneingang aufschließen) - Schulgottesdienst dienstags (07:50 – 08:40 Uhr, nur Aufsichtsrevier A & Tür Nebeneingang aufschließen) * - Frühaufsicht (08:25 - 08:40 Uhr) ** - Pause (09:35 - 09:55 Uhr) - Pause (11:25 - 11:40 Uhr) - Busaufsicht (12:25-12:35 Uhr) *** - Busaufsicht (13:10-13:15 Uhr) *** - Busaufsicht OGS (16:00-16:05 Uhr) *** * Die Aufsicht in den Schulgottesdiensten wird von einer Lehrkraft und Helfern der Kirchen geführt. ** nur dienstags *** Die Busaufsicht endet mit der Abfahrt des Busses. |