30.07.2022 Sport- / Schwimmunterricht |
Neben der Gesundheitsförderung hat der Schulsport die Aufgabe, den Schulkindern Zugang zur Bewegungs-, Spiel- und Sportwelt zu eröffnen.
Der Sportunterricht findet ab dem 1. Schuljahr mit drei Wochenstunden in der Sporthalle statt.
Der Schwimmunterricht ist auf die Kompetenzen des auch in anderen Bundesländern eingeführten "Schulschwimmpasses" ausgerichtet. Er findet in Klasse 3 in den Schwimmbädern in Liblar oder Lechenich statt. Darüber hinaus werden Förderkurse für Nichtschwimmer angeboten. Am Ende der Grundschulzeit soll jedes Kind mindestens die "Niveaustufe 3" des Schulschwimmpasses (100 Meter Schwimmen in einer beliebigen Schwimmart) erreichen. :: Übersicht / Rangfolge Schwimmabzeichen Grundschule Gymnich ... (s. auch QR-Code) Die Sicherheit der Teilnehmer im Sportunterricht ist durch entsprechende Vorschriften des Schulministeriums geregelt. Bitte statten Sie Ihr Kind mit folgender Sportbekleidung aus: - Sportunterricht: feste Sportschuhe, sport-/spielgerechte Kleidung für die Halle (nicht erlaubt sind z.B. Laufsocken, Fußballschuhe etc.) - Schwimmunterricht: Badehose bzw. –anzug, Badekappe, Badeschlappen und eine Kopfbedeckung für den Heimweg - Brillenträger müssen sporttaugliche Brillen oder Kontaktlinsen tragen (die Krankenkassen unterstützen die Anschaffung von Kunststoffgläsern in der Regel mit einem Festbetrag) - Schmuck (Uhren, Ohrstecker, Piercings, Ketten etc.) sind abzulegen, in Einzelfällen können Ohrstecker abgeklebt werden. Am besten legen die Kinder an Tagen mit Sport-/ Schwimmunterricht keinen Schmuck an und tragen Kleidung, die sie selbst ohne Hilfe schnell an- und ausziehen können! Wegen Krankheit oder Unwohlsein kann eine Teilnahme am Sport-/Schwimmunterricht nicht ratsam erscheinen. In diesem Fall erbitten wir unbedingt eine schriftliche Mitteilung im Logbuch. Grundsätzlich nimmt jedes Kind, auch in den Randstunden (=erste/letzte Unterrichtsstunde), am Sportunterricht im Rahmen seiner Möglichkeiten teil (z.B. Mitarbeit in sporttheoretischen Bereichen). Dies gilt in der Regel auch für den Schwimmunterricht. Sollte ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht schwimmen gehen, fährt es auch mit ins Schwimmbad. Bitte statten Sie ihr Kind in diesem Fall mit Badeschlappen aus. Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen für längere Zeit vom Sport-/Schwimmunterricht befreit werden müssen, reichen Sie bitte eine ärztliche Bescheinigung über eine generelle Freistellung ODER über eine Befreiung von bestimmten Anforderungen (z.B. Ausdaueranforderungen, Sprunganforderungen etc.) ein. :: siehe "Formulare" / Vordruck ärztliche Bescheinigung zur Befreiung vom Sportunterricht ... |