17.09.2014 Geschenke und Belohnungen in Schulen |
Lehrkräfte bzw. unser pädagogisches Personal dürfen nach den beamten- und tarifrechtlichen Bestimmungen grundsätzlich keine Belohnungen, Geschenke oder sonstige Vorteile im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit annehmen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn die Schulleitung zuvor zugestimmt hat oder die Zuwendung als stillschweigend genehmigt angesehen werden kann. Die Tatbestände, bei denen von einer stillschweigenden Zustimmung ausgegangen werden kann, sind im 3. Abschnitt der Handreichung des Schulministeriums aufgeführt (Link siehe unten), z.B.:
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