19.05.2022 Schulweg / Extreme Witterungsverhältnisse |
Grundsätzlich gilt in Nordrhein-Westfalen folgende Regel: Bei plötzlich eintretenden extremen Witterungsverhältnissen entscheiden die Eltern, ob der Schulweg für ihr Kind zumutbar ist. Zu den Unwetterereignissen zählen: - (extrem) heftiger Starkregen - schwere Sturmböen bis hin zu extremen Orkanböen - schwere bis extreme Gewitter evtl. mit extremen Orkanböen/Starkregen - (extrem) starker Schneefall evtl. mit Verwehungen - Glatteis Sofern eine oben beschriebene Wetterlage WÄHREND der Schulzeit eintritt, werden die Kinder selbstverständlich erst dann nach Hause entlassen, wenn keine unmittelbare Gefahr mehr besteht. Wichtig ist, dass die Schulkinder sicher und gesund zur Schule/nach Hause kommen. Wenn sich Eltern dafür entscheiden, ihr Kind nicht zur Schule zu schicken, muss die Schule darüber über das bekannte Abmeldeformular im Internet (Link / URL siehe Logbuch) informiert werden. Da das Nichterscheinen in der Schule in derartigen Fällen entschuldigt ist, können Schülerinnen und Schülern hieraus auch keine negativen Konsequenzen entstehen. Für versäumte Klassenarbeiten bieten wir einen Nachschreibetermin an. :: Hinweise zum "Schulausfall" vom Schulministerium ... |