23.08.2018 Fehlen / Abmeldung vom Unterricht / Schulversäumnis / Krankmeldung / abmelden |
Sollte ein Kind wegen
Darüber hinaus müssen Sie der Klassenlehrkraft bei der Rückkehr Ihres Kindes für alle Fehltage eine schriftliche Entschuldigung unter Angabe des Grundes (Vorlagen befinden sich im Logbuch) zukommen lassen. Die Vorlage eines Attests ist in der Regel nicht notwendig. Bei nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen (z.B. Schulbus fährt nicht, Autopanne, Unfall ...) gilt ein Schulversäumnis nicht als Vernachlässigung der Schulpflicht. Ebenfalls einen zwingenden Grund stellt der Eintritt extremer Witterungsverhältnisse (Sturm, Hagel, starker Schneefall etc.) dar. In diesem Fall gilt grundsätzlich: Die Eltern entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Die Schule muss aber immer über das Fehlen informiert werden. Bei Gefahrenlagen (Sturm, starkes Gewitter etc.) unmittelbar nach der Unterrichtszeit/OGS, werden die Kinder so lange in der Schule betreut, bis sie gefahrlos den Heimweg antreten können. Der versäumte Unterrichtsstoff muss in einem angemessenen Zeitraum zu Hause nachgearbeitet werden. Es ist Aufgabe der Eltern, sich bei den Mitschülern/Mitschülerinnen über den nachzuarbeitenden Unterrichtsstoff zu informieren. Die Regelungen für "Beurlaubungen/Unterrichtsbefreiungen" und diagnostizierte "Meldepflichtige Erkrankungen" können Sie hier einsehen: ::: Informationen zum Thema "Beurlaubungen/Unterrichtsbefreiungen" ... ::: Informationen zum Thema "Infektionskrankheiten/meldepflichtige Erkrankungen" ... |