10.05.2022
Nachteilsausgleich
Der Nachteilsausgleich stellt eines der grundsätzlichen pädagogischen Prinzipien inklusiver Schule dar, deren rechtliche Herleitung aus der Sozialgesetzgebung kommt.
Er zielt darauf ab, Schulkinder mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und/oder einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung durch gezielte Hilfestellungen in die Lage zu versetzen, ihre Fähigkeiten im Hinblick auf die gestellten Anforderungen (z.B. bei Klassenarbeiten oder anderen Formen der Leistungsüberprüfung) nachzuweisen.
In der Regel beantragen die Erziehungsberechtigten formlos für ihre Kinder die Gewährung eines Nachteilsausgleichs unter Vorlage eines ärztlichen Attests.
Nachteilsausgleiche im Rahmen von besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens sind durch den sog. "LRS-Erlass" geregelt.
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Weitere Informationen:

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:: Handreichung: Nachteilsausgleich in der Grundschule ...

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