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01.04.2008 Zahngesundheit |
Im Rahmen der Gesundheitsförderung findet einmal pro Schuljahr während der Unterrichtszeit die schulzahnärztliche Reihenuntersuchung statt, welche nach § 54(4) Schulgesetz für jedes Schulkind verpflichtend ist. Pro Schulkind wird eine Kontrollkarte ausgestellt, die Sie im Anschluss an die Untersuchung erhalten. Die richtige Zahnpflege wird mit den Kindern kontinuierlich beim "Zahnputztraining" erarbeitet. Das Zahnputztraining findet einmal im Schuljahr statt. :: Arbeitskreis Zahngesundheit für den Rhein-Erft-Kreis / AOK Rheinland ... |