☎ 02235 / 952276  📍 Schulstr. 2  📧 112999@schule.nrw.de
Schullogo
Arbeitsmaterial / Ausstattung
Bitte achten Sie darauf, dass die Unterrichts-Materialien ihres Kindes stets vollständig vorhanden sind. Wenn die Hefter der Kinder voll sind, müssen die Arbeitsblätter in einem anderen Ordner abgeheftet werden.
Alle Schulmaterialien sollten mit dem Namen des Kindes versehen sein.
Wichtig: Bitte auch Turnbeutel und Jacken mit Namen versehen, da diese von den Kindern häufig auf dem Hof oder in der Turnhalle vergessen werden.
Aufsicht
Die Aufsichtspflicht erstreckt sich zeitlich auf den Unterricht einschließlich der zwischen den Unterrichtsstunden liegenden Pausen sowie auf weitere schulische Veranstaltungen. Räumlich umfasst die Aufsichtspflicht alle schulischen Anlagen ("ab dem Schultor") und den Ort der Schulveranstaltungen.

Wir führen Aufsicht nach folgenden Prinzipien:
- Präventiv: das heißt umsichtig und vorausschauend
- Kontinuierlich: das heißt, der Ort der Aufsichtsführung darf grundsätzlich nicht verlassen werden
- Aktiv: das heißt, Schüler müssen vor Gefahren bewahrt werden, konsequentes nachhaltiges Eingreifen ist erforderlich

Da die Aufsicht führenden Lehrkräfte nicht an allen Stellen gleichzeitig sein können, gilt der Grundsatz: Die Kinder müssen sich beaufsichtigt fühlen. Dies ist z.B. dann gewährleistet, wenn den Kindern bekannt ist, dass eine Lehrkraft / mehrere Lehrkräfte zur Aufsicht eingeteilt sind.

Bitte organisieren Sie den Schulweg Ihrer Kinder so, dass diese NICHT vor 07:40 Uhr auf dem Schulgelände eintreffen, da sie sonst bis zum Beginn der Frühaufsicht unbeaufsichtigt sind. Bei Unterrichtsbeginn zur 2. Stunde bringen Sie Ihre Kinder bitte NICHT vor 8:25 Uhr.

Hofpausen - Aufsichtsreviere:
Aufsichtsrevier „A“: großer Schulhof, inkl. Schulberg, Schultoiletten
Aufsichtsrevier „B“: kleiner Schulhof, inkl. Mini-Spielfeld und Bushaltestelle

Aufsichtszeiten:
- Frühaufsicht (07:40 - 07:55 Uhr, nur Aufsichtsrevier A)
- Schulgottesdienst dienstags (07:50 – 08:40 Uhr, nur Aufsichtsrevier A) *
- Frühaufsicht (08:25 - 08:40 Uhr) **
- Pause (09:35 - 09:55 Uhr)
- Pause (11:25 - 11:40 Uhr)
- Busaufsicht (12:25-12:35 Uhr)
- Busaufsicht (13:10-13:15 Uhr)
- Busaufsicht OGS (16:00-16:05 Uhr)

Die Busaufsichten enden mit der Abfahrt des Busses.
* Die Aufsicht in den Schulgottesdiensten wird von einer Lehrkraft und Helfern der Kirchen geführt.
** nur dienstags
Ausflüge / Klassenfahrten
Klassenfahrten, Ausflüge und der Besuch außerschulischer Lernorte sind ein wichtiger Bestandteil unserer Bildungs- und Erziehungsarbeit.
Die Schulkonferenz hat folgende Ausflüge/Fahrten als verbindliches Rahmenprogramm (ab Schuljahr 2021/22) beschlossen:

- Klasse 1: Gymnicher Mühle ("Vögel")
- Klasse 2: Gymnicher Mühle ("Heimatkunde – die Erft im Wandel /Getreide)")
- Klasse 3: Freilichtmuseum Kommern, Gymnicher Mühle ("Wasserforscher - Tiere in der Erft")
- Klasse 4: Klassenfahrt Steinbachtalsperre, Gymnicher Mühle ("Gewässerstruktur"), Tagebau Garzweiler
Darüber hinaus sind weitere Fahrten oder Unterrichtsgänge in den einzelnen Klassen möglich. Die Kostenobergrenze für eintägige Fahrten liegt bei 13 EUR, für mehrtägige Fahrten bei 80 EUR.

Als Empfänger von "Grundsicherungsleistungen" wie z.B. "ALG II" o.ä., haben Sie möglicherweise Anspruch auf Zuschüsse:
- Zuschuss für Klassenfahrten und Ausflüge
- Leistungen für Bildung und Teilhabe (="BuT", Beantragung beim Jobcenter Rhein-Erft, Ansprechpartnerin ist Frau Uhl, Tel.: 02235 / 95517-228)

Die Antragstellung sollte rechtzeitig erfolgen, da die Bearbeitung und Prüfung durch die zuständige Stelle eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt.
:: Formular finanzielle Unterstützung Klassenfahrten ...
Beratung
Die professionelle Beratung im Sinne einer Lern-/Erziehungskooperation ist eine wichtige Grundlage für die individuelle Förderung unserer Schulkinder.
Bei einem Anliegen ist der erste Ansprechpartner die Klassen-/Fachlehrkraft Ihres Kindes. Oft berät Sie diese im Team mit der Sonderpädagogin oder unserer sozialpädagogischen Fachkraft.
Sie haben an zwei Elternsprechtagen im Schuljahr die Möglichkeit, Beratungsgespräche durchzuführen. Außerhalb der Elternsprechtage bieten Ihnen die Lehrkräfte feste Sprechstundenzeiten an. Die Sprechstundentermine werden nur nach Voranmeldung über das Logbuch der Schulkinder durchgeführt. Eine stets aktuelle Übersicht der Sprechzeiten finden Sie im Internet unter www.grundschule-gymnich.de >>[Unserer Schule] >> [Schul-Team/Klassen].
Manchmal können auch Unterstützungsangebote von außen hilfreich sein. Adressen mit entsprechenden Anlaufstellen stellt Ihnen die Schule gerne zur Verfügung. Je besser alle Beteiligten zusammenarbeiten, umso eher stellen sich Erfolge ein.
Betreuung / Offene Ganztagsschule (OGS)
Die Grundschule Gymnich bietet zwei unterschiedliche Möglichkeiten der Betreuung an:

- VHT = Betreuung in der "Verlässlichen HalbTagsschule" täglich von 07:55 bis 13:10 Uhr
- OGS = Offene Ganztagsschule bis 15:00 oder 16:00 Uhr

Beide Angebote werden von unserem Partner "Rapunzel Kinderhaus e.V." organisiert. Die VHT stellt ein reines Betreuungsangebot dar.

Die OGS umfasst ein Betreuungs- und Bildungsangebot und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erziehungs- und Bildungsarbeit der Grundschule Gymnich. Schwerpunkte der OGS:
- qualifizierte Gestaltung der Lernzeiten
- vielfältiges und fachkundiges Freizeit- und Bildungsangebot, welches von pädagogischen Fachkräften gestaltet wird
Zudem erhalten die OGS-Kinder ein ausgewogenes Mittags-Menü.

Die OGS arbeitet seit dem Schuljahr 2018/19 nach einem "offenen" Konzept. Was bedeutet das? Da der Fokus auf die Individualität jedes einzelnen Kindes gelegt wird, werden feste Gruppen aufgelöst und es findet eine Jahrgangsmischung der Kinder statt. Damit wird den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder nach dem Schul-Alltag Rechnung getragen. Die Kinder können selbstbestimmt ihren bevorzugten Aktivitäten (z.B. Bauen, Kunst, Spielen oder einfach nur Ruhe) in den entsprechenden Räumen nachgehen.

Ferienbetreuung
Für Schulkinder, welche in der OGS (nicht VHT !) angemeldet sind, gibt es in den Sommer-, Herbst- und Osterferien eine Ferienbetreuung. Diese wird über das Rapunzel-Kinderhaus angeboten. Die Anmeldeunterlagen werden regelmäßig über die OGS verteilt.

Telefonische Rückfragen (02235 / 99 42 456) nimmt die OGS-Leitung gerne entgegen.
:: weitere Informationen unter dem Navigationspunkt "OGS / Betreuung" ...
Beurlaubungen / Unterrichtsbefreiungen
Sollten Ihre Kinder aus wichtigen Gründen die Schule nicht besuchen können, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag auf Unterrichtsbefreiung. Den Antrag (ggf. mit entsprechenden Belegen) reichen Sie bitte umgehend über die Klassenlehrkraft oder direkt bei der Schulleitung ein.
Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sind in NRW grundsätzlich ausgeschlossen (Runderlass d. Kultusministeriums v. 26. 3. 1980). Dies gilt auch für einzelne bewegliche Ferientage, die in Zusammenhang mit bestimmten Feiertagskonstellationen zur Planung eines Kurzurlaubs führen können. Eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Beurlaubungsverbot vor und im Anschluss an die Ferien ist nur bei Vorliegen eines nachweislich dringenden und wichtigen Grundes (siehe Erlass, z.B. persönliche Anlässe/Veranstaltungen, die für das Schulkind eine besondere Bedeutung haben / Erholungsmaßnahmen ...) möglich. Zudem muss nachgewiesen werden, dass die Beurlaubung nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern. Solche Anträge müssen rechtzeitig und eingehend begründet immer an die Schulleitung gestellt werden. Eine Verlängerung der Ferien ohne Beurlaubung stellt eine Schulpflichtverletzung dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Bei Beurlaubungen ist der versäumte Unterrichtsstoff nachzuholen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Antragsformular Beurlaubung ...

Runderlass Beurlaubungen ...

Informationen auf den Seiten des Schulministeriums ...
Bring- und Abholmodalitäten / Aufenthalt im Schulgebäude
Das Schulgelände/Schulgebäude darf während der gesamten UNTERRICHTSZEIT (07:55-13:10 Uhr) - außer in Notfällen - nur von befugten Personen betreten werden (Schulkinder, Lehrkräfte, weitere Mitarbeiter, Personen mit Funktionen/Aufgaben, Personen mit vereinbarten Terminen). In der Zeit von 13:10-16:00 Uhr (OGS) darf das Schulgebäude nur nach Anmeldung im OGS-Hauptgebäude betreten werden. Ein-/Ausgänge zum Bringen und Abholen der Kinder befinden sich an der Bushaltestelle (Turnhallenparkplatz Erftstraße) und an der Schulstraße (Haupteingang).

Dies hat nicht nur den Hintergrund, dass wir die Kinder zur Selbstständigkeit führen wollen, sondern wird auch aus Gründen der Sicherheit praktiziert. Wir wollen vermeiden, dass Erwachsene (es könnten auch "fremde" Personen sein) unbemerkt das Schulgelände betreten. Sollten Sie einen Termin haben oder vereinbaren wollen, melden Sie sich immer im Sekretariat (außerhalb der Bürozeiten bei Herrn Müller oder einer Lehrkraft im Verwaltungsgebäude) an.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Busfahrplan / Schülerfahrkosten
Unsere Schulkinder aus Dirmerzheim können den Schulbus nutzen. Die Fahrzeiten können Sie unten einsehen. Bei Abweichungen vom Stundenplan wird der Schulbus ebenfalls eingesetzt.
Die Abfahrtzeiten richten sich nach dem Stunden-/ bzw. OGS/VHT-Plan. Die Fahrkosten werden nach Maßgabe des Schulgesetzes erstattet. Kinder aus Dirmerzheim nutzen z.B. das kostenlose "Prima-Ticket", welches immer zum Schuljahresbeginn neu ausgegeben wird. Bei Fragen zur Fahrkostenerstattung wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.

Weitere Hinweise zur Fahrkostenerstattung vom Schulministerium NRW

Im Schuljahr 2022/23 fahren die Busse zu folgenden Zeiten:
Hinfahrt:
  • D'heim Platzstraße: 7.37 Uhr, zusätzlich 8.22 Uhr (nur dienstags)
  • D'heim Kindergarten: 7.40 Uhr, zusätzlich 8.24 Uhr (nur dienstags)
  • Gymnich Schule: 7.50 Uhr, zusätzlich 8.35 Uhr (nur dienstags)
Rückfahrt:
  • Gymnich Schule: 11.35 Uhr, 12.35 Uhr, 13.15 Uhr, 16.00 Uhr
  • D'heim Kindergarten: 11.42 Uhr, 12.42 Uhr, 13.22 Uhr, 16.07 Uhr
  • D'heim Platzstraße: 11.45 Uhr, 12.45 Uhr, 13.25 Uhr, 16.10 Uhr

Hinweis: Die Abfahrtszeiten richten sich nach dem Stundenplan bzw. OGS-/VHT-Zeiten. Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt.

Lageplan der Haltestellen:

Lageplan Haltestellen Dirmerzheim
Luftbild/Quelle: google.de

Chor
Unser Schulchor ist seit vielen Jahren eine Institution an unserer Schule. Das Angebot richtet sich an Kinder aller Jahrgangsstufen, die Spaß am Singen haben. Durch Auftritte und Bühnenprojekte gestalten die Mitglieder des Schulchores aktiv unserer Schulleben z.B. im Rahmen von Gottesdiensten, Abschlussfeiern und Jubiläen mit.

Weitere Themen/Ziele:
  • Freude am Singen entwickeln, erhalten und erweitern
  • geschultes Atem- und Rhythmustraining
  • gut artikuliertes, lockeres Singen = Förderung des Umgangs mit Sprache
  • Lieder auswendig singen
  • schauspielerische Fähigkeiten entwickeln
Der erste Schultag / Einschulung
Die Einschulung findet immer am zweiten Tag nach den Sommerferien statt. Der Tag beginnt feierlich mit einem ökumenischen Gottesdienst. Danach werden die Schulneulinge, Eltern, Familienangehörige und Freunde von der Schulgemeinschaft mit einer kleinen Feier begrüßt. Die Kinder werden von ihrer neuen Klassenlehrkraft in Empfang genommen und erleben in der neuen Klassengemeinschaft ihre erste Unterrichtsstunde.
Einschulung / Anmeldung Schulneulinge 2026/27

Wer wird eingeschult?

  • Kinder, geboren zwischen 01.10.2019 und 30.09.2020
  • Eltern erhalten ab September 2025 Post von der Stadt Erftstadt mit Terminen zur Anmeldung inkl. Link zur internetbasierten Terminvergabe.

Ablauf zur Einschulung:

  • 30.06.2025: Eltern-Informationsabend (17:30 Uhr, Aula)
    → Infos zu Anmeldung, Schulkonzept, OGS, Bustransfer
  • September – November 2025: Schulanmeldung
    → Anmeldegespräch & Schulspiel (Lernstand)
    → Antrag auf Zurückstellung bei Bedarf möglich
  • Dezember 2025 / Januar 2026: Schulärztliche Untersuchung
    → Termin erhalten Sie bei der Anmeldung
    → Bitte mitbringen: Vorsorgeheft, Impfpass, Fragebogen
  • April / Mai 2026: Hospitationstag
    → Kita-Kinder besuchen Unterricht
    → Patentag: Schulbesuch mit Patenkind
  • Sommer 2026: Elternabend ca. 6 Wochen vor Schulbeginn
    → Einschulungsfeier am 2. Schultag nach den Sommerferien

Kinder, die nach dem Stichtag (also ab dem 1.10.) das sechste Lebensjahr vollenden (= "Kann-Kinder"), können auf Antrag der Eltern eingeschult werden, wenn sie die körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem Sozialverhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Eltern, für die eine vorzeitige Schulanmeldung in Betracht kommt, vereinbaren bitte im Sekretariat einen Termin zur Schulanmeldung (Zeitfenster s. oben) oder gerne auch vorab einen Termin für ein Beratungsgespräch.

Einschulung in den nächsten Jahren:

  • Einschulung im Schuljahr 2027/2028: Geburtsdatum im Zeitraum vom 01.10.2020 – einschl. 30.09.2021
  • Einschulung im Schuljahr 2028/2029: Geburtsdatum im Zeitraum vom 01.10.2021 – einschl. 30.09.2022
Schulministerium: Anmeldung zur Grundschule ... Schulministerium: FAQ rund um die Grundschule ...

Schulreife / Schulfähigkeit:

Die Frage, ob ein Kind schulreif ist, kann nicht anhand einzelner Fähigkeiten oder Defizite beantwortet werden. Vielmehr ist ein umfassendes Allgemeinbild des Entwicklungsstandes Ihres Kindes entscheidend. Die verschiedenen Bereiche zeigt das Schulfähigkeitsprofil auf.

Das Gesundheitsamt kann die Zurückstellung vom Schulbesuch empfehlen, wenn "erhebliche gesundheitliche Bedenken" bestehen. Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme in die Schule und über eine etwaige Zurückstellung.

Schulfähigkeit

Elterninfo - Corona
Im Rahmen von Schulschließungen (z.B. wegen Corona) kommunizieren wir wichtige Informationen über den öffentlich nicht zugänglichen "Elternbereich" (Elterninfo).
Die Zugangsdaten finden Sie im Logbuch, direkt auf der ersten Seite.
Elternsprechtage / Beratung
Gespräche mit den Lehrkräften sind nach Absprache zu den jeweiligen Sprechstundenzeiten möglich. Darüber hinaus finden einmal pro Halbjahr Elternsprechtage statt. Die genauen Termine dafür werden rechtzeitig per Elternbrief bekannt gegeben.

Zeitfenster für die Elternsprechtage:
- Klassen 1-3: November und März/April
- Klasse 4: Dezember und März/April

Sprechstundentermine werden nur nach Voranmeldung/Absprache über das Logbuch der Schulkinder durchgeführt.


:: siehe auch "Beratung" ...
Englisch-Unterricht
Der Englisch-Unterricht wird ab Klasse 3 mit drei Wochenstunden erteilt.
Der Unterricht zielt auf den Erwerb grundlegender elementarer sprachlicher Mittel sowie kommunikativer Fähigkeiten und Fertigkeiten, die die Schulkinder in konkreten Situationen erproben und festigen können. Schwerpunkte des Englisch-Unterrichtes bilden das Hörverstehen/das Hör-Sehverstehen, das Leseverstehen und das Sprechen. Lese-/ Schreibfähigkeiten spielen laut Lehrplan eine untergeordnete Rolle; der Schwerpunkt Orthografie fließt nicht in die Leistungsbewertung ein.
Auf dieser verlässlichen Basis sprachlicher Kompetenzen bauen die weiterführenden Schulen ihren Englisch-Unterricht ab Klasse 5 auf.
Erste Hilfe
Unsere Schule verfügt über mehrere aus- und regelmäßig fortgebildete Ersthelfer. Erste Hilfe bei kleineren Blessuren leisten alle Lehrkräfte/das pädagogische Personal oder unsere Schulsekretärin.
Sollte es zu einer größeren Verletzung kommen oder kann der Zustand des Schulkindes von uns nicht eindeutig festgestellt werden, wird immer der Notarzt gerufen. Selbstverständlich werden in solchen Fällen umgehend die Eltern benachrichtigt.
Fehlen / Abmeldung vom Unterricht / Schulversäumnis / Krankmeldung / abmelden
Sollte ein Kind wegen
  • Krankheit oder
  • anderen Gründen die Schule nicht besuchen können,
benachrichtigen Sie bitte unverzüglich die Schule (nicht die Klassen-/Fachlehrkraft!). Wenn möglich bis 7:30 Uhr. Hierfür nutzen Sie bitte unter Angabe des Grundes das bekannte Abmeldeformular im Internet (Link / URL siehe Logbuch auf Seite 1 ).
Darüber hinaus müssen Sie der Klassenlehrkraft bei der Rückkehr Ihres Kindes für alle Fehltage eine schriftliche Entschuldigung unter Angabe des Grundes (Vorlagen befinden sich im Logbuch) zukommen lassen. Die Vorlage eines Attests ist in der Regel nicht notwendig.

Bei nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen (z.B. Schulbus fährt nicht, Autopanne, Unfall ...) gilt ein Schulversäumnis nicht als Vernachlässigung der Schulpflicht. Ebenfalls einen zwingenden Grund stellt der Eintritt extremer Witterungsverhältnisse (Sturm, Hagel, starker Schneefall etc.) dar. In diesem Fall gilt grundsätzlich: Die Eltern entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Die Schule muss aber immer über das Fehlen informiert werden. Bei Gefahrenlagen (Sturm, starkes Gewitter etc.) unmittelbar nach der Unterrichtszeit/OGS, werden die Kinder so lange in der Schule betreut, bis sie gefahrlos den Heimweg antreten können.
Der versäumte Unterrichtsstoff muss in einem angemessenen Zeitraum zu Hause nachgearbeitet werden. Es ist Aufgabe der Eltern, sich bei den Mitschülern/Mitschülerinnen über den nachzuarbeitenden Unterrichtsstoff zu informieren.

Die Regelungen für "Beurlaubungen/Unterrichtsbefreiungen" und diagnostizierte "Meldepflichtige Erkrankungen" können Sie hier einsehen:
::: Informationen zum Thema "Beurlaubungen/Unterrichtsbefreiungen" ...
::: Informationen zum Thema "Infektionskrankheiten/meldepflichtige Erkrankungen" ...
Feste und Feiern / Brauchtum
Feste und Feiern gehören zum festen Bestandteil unseres Schullebens im Jahreskreis. Sie stärken das Gemeinschaftsgefühl und machen Schule lebendig. Gemeinsam feiern wir auf der Draußenbühne am Altbau oder in der Aula. Neben den Beiträgen aus den Klassen wird dabei auch immer kräftig gesungen. Die Würdigung besonderer Leistungen unserer Schulkinder spielt immer eine große Rolle.

Diese Feste feiern wir regelmäßig:
  • Einschulungsfeier: Die Schulneulinge werden nach dem Einschulungsgottesdienst in der Aula von der Schulgemeinde feierlich begrüßt
  • Verabschiedung der Viertklässler: Die "scheidenden" Viertklässler werden nach dem Abschlussgottesdienst von der Schulgemeinde feierlich auf die weiterführenden Schulen "entlassen"
  • Sankt Martin: Laternenbasteln / Martinsgans-Verlosung / Martinszüge in Gymnich und Dirmerzheim
  • Weihnachtszeit: alle Klassen haben einen Adventskalender und Adventskranz, weihnachtliche Lieder und Gedichte werden eingeübt
  • Nikolausfeier und Weihnachtsfeier
  • Karneval: Kinder kommen an Weiberfastnacht kostümiert zur Schule, Feiern in den Klassen, gemeinsame Feier in der Aula
  • Abschlussfeier / gemeinsames Singen vor Ferienbeginn (Oster-/Sommer-/Herbstferien)
  • Schulfest (alles zwei Jahre)
  • Projektwoche mit feierlicher Präsentation (alle zwei Jahre)
  • anlassbezogen: immer dann, wenn es etwas zu feiern gibt
Finanzielle Unterstützung
Als Empfänger von "Grundsicherungsleistungen" wie z.B. "ALG II" o.ä. haben Sie möglicherweise Anspruch auf Zuschüsse:
  • Zuschuss für Klassenfahrten und Ausflüge
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe (="BuT", Beantragung beim Jobcenter Rhein-Erft 02235 / 95517-0)
::: Allgemeine Informationen BuT / Antragsformulare...

Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit":
Eltern von OGS-Kindern, die trotz Bedürftigkeit KEINE Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erhalten, sollen durch diesen Fonds unbürokratisch unterstützt werden. Neben dem Kostenbeitrag für das Mittagessen können auch Ausgaben für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt gefördert werden, soweit die Mittel des Härtefallfonds nicht bereits über die Finanzierung des Mittagessens ausgeschöpft werden.
Informationen erhalten Sie auch über den Träger unserer OGS, Rapunzel Kinderhaus.

::: Informationen/Antragsformular Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit" ...
Flexible Schuleingangsphase
Wenn die Kinder zur Schule kommen, verfügen sie über sehr unterschiedliche Voraussetzungen zum Lernen. Dieser Tatsache will die flexible Schuleingangsphase Rechnung tragen.
Die Schuleingangsphase umfasst das 1. und 2. Schuljahr. Sie kann von den Kindern in einem, zwei oder drei Jahren durchlaufen werden. Die Schuleingangsphase wird an der Grundschule Gymnich jahrgangsgebunden organisiert.
Unsere "sozialpädagogische Fachkraft in der flexiblen Schuleingangsphase", Frau Rolfes, unterstützt die Klassenlehrkräfte der 1./2. Schuljahre bei der Planung und Durchführung des Unterrichts bzw. gezielter Fördermaßnahmen im Klassenverband und/oder in Kleingruppen. Hier stehen die in den Lehrplänen formulierten "Vorläuferfähigkeiten" bzw. die Bereiche des sog. "Schulfähigkeitsprofils" (Wahrnehmung, Motorik, Sprache, Grundlagen der mathematischen Bildung, sozial-emotionale Kompetenz) im Vordergrund.
Anlassbezogen berät Frau Rolfes im Team mit der Klassenlehrkraft die Eltern.
Förderunterricht / Förderband
Individuelle Förderung findet im Unterricht auf verschiedenen Ebenen statt. Neben Maßnahmen der inneren Differenzierung – also Förder- und Unterstützungsmaßnahmen im Klassenverband – und weiteren Angeboten (z.B. zusätzliche Förderstunden) findet pro Woche eine Stunde Förderunterricht statt.

Zur inneren Differenzierung zählen bei uns sowohl Phasen individualisierten Lernens als auch der Einsatz der Kompaktausgaben von ABC der Tiere, die Kindern mit Förderbedarf einen strukturell vereinfachten, aber inhaltlich gleichwertigen Zugang zum gemeinsamen Lerngegenstand ermöglichen – mit dem Ziel, grundlegende Kompetenzen gezielt zu fördern.

Der Förderunterricht kommt allen Schulkindern zugute und soll dazu beitragen, dass grundlegende Lernziele auch bei temporären Schwierigkeiten erreicht werden können. Organisiert wird er durch die Klassenlehrkraft und findet zunächst im Klassenverband statt. Ab dem zweiten Halbjahr der ersten Klasse wird er durch das sogenannte Förderband ergänzt: In Kleingruppen arbeiten die Kinder dort gezielt an Schlüsselkompetenzen – vorrangig im Lesen, je nach personeller Ausstattung auch in Schreiben und Rechnen.
Förderverein
Seit vielen Jahren unterstützt der Schulförderverein Gymnich - Dirmerzheim e.V. die Schule bei Projekten, die nicht allein vom Schulträger oder aus dem laufenden Haushalt der Schule finanziert werden können.
Die Auswahl der Projekte und Anschaffungen erfolgt in Abstimmung mit der Schulleitung/dem Lehrerkollegium. Mithilfe des Fördervereins konnten bis heute neben dringend erforderlichen Lehr- und Lernmitteln auch Pausenspiele etc. angeschafft werden. Darüber hinaus unterstützt der Förderverein Klassenveranstaltungen wie z.B. Museumsbesuche, Klassenfahrten oder Vorlesungen. Sie können den Förderverein durch eine Mitgliedschaft oder einmalige Zuwendungen unterstützen.

:: siehe auch "Förderverein" ...
Frühstück / Ernährung / Toilettengänge
Die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit werden maßgeblich von einer gesunden und abwechslungsreichen Ernährung und einer ausreichenden Flüssigkeitszufuhr bestimmt. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind vor der Schule und für die Frühstückspause ein nährstoffreiches Frühstück (z.B. Vollkorn- und Milchprodukte, Obst, Rohkost) erhält. Zudem geben Sie ihrem Kind bitte zuckerfreie Getränke (am besten Wasser) mit. Statten Sie Ihr Kind bitte nicht mit Trinkpacks, sondern unbedingt mit einer stabilen, auslaufsicheren Trinkflasche aus.
Gegessen und getrunken wird in der Frühstückspause. Trinkgelegenheiten hat Ihr Kind auch bei Stundenwechseln oder nach Maßgabe der Lehrkraft.
Wir wirken darauf hin, dass Toilettengänge vorrangig in den Hofpausen und zwischen den Doppelstunden durchgeführt werden. In Ausnahmefällen gehen die Kinder während des Unterrichts in das Toilettengebäude.
Geldsammlungen
Manchmal müssen von der Schule Geldbeträge eingesammelt werden. Sie werden darüber informiert, ob der entsprechende Betrag per Überweisung auf das Schulkonto oder bar zu entrichten ist.
Barzahlungen erfolgen über die Post-Ecke im Logbuch. Dafür nutzen Sie bitte einen beschrifteten Briefumschlag (Name des Kindes, Betrag, Verwendungszweck) und legen den entsprechenden Geldbetrag passend bei. Bitte verwenden Sie dabei so wenig Münzen wie möglich und halten Sie die Zahlungsfristen unbedingt ein. Danke!
Die Schulkonferenz hat über bestimmte Geldsammlungen entschieden, z.B. für Verbrauchsmaterialien, welche von der Schule bereitgestellt werden oder für Schulfahrten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie regelmäßig auf den Klassenpflegschaftssitzungen.
Gemeinsames Lernen (GL) / Sonderpädagogische Förderung
An unserer Schule wurde Gemeinsames Lernen eingerichtet.
Im Gemeinsamen Lernen werden Unterricht und Erziehung aller Schulkinder von Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung, Lehrkräften anderer Lehrämter sowie Fachkräften aus anderen Berufsgruppen gemeinsam verantwortet.

Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erhalten u.a. Unterstützung durch unsere Sonderpädagoginnen. Ziele und Schwerpunkte der Förderung werden in Förderplänen dokumentiert und regelmäßig überprüft.
Sonderpädagogische Förderung umfasst Kinder mit Lern- und Entwicklungsstörungen in folgenden Förderschwerpunkten:
  • Lernen
  • Sprache
  • Emotionale und soziale Entwicklung
  • Hören und Kommunikation
  • Sehen
  • Geistige Entwicklung
  • Körperliche und motorische Entwicklung
Einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann außerdem eine Autismus-Spektrum-Störung (ASS) begründen.
Sonderpädagogischer Förderbedarf wird auf Antrag der Schule und/oder der Eltern in einem vorgegebenen Verfahren ermittelt.

Bei einer Teilleistungsschwäche (z.B. Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und der Rechtschreibung) besteht im Regelfall kein sonderpädagogischer Förderbedarf.

:: Informationen des Schulministeriums zum Thema "sonderpädagogische Förderung" / Gemeinsamer Unterricht in der Grundschule ...
Geschenke und Belohnungen in Schulen
Lehrkräfte bzw. unser pädagogisches Personal dürfen nach den beamten- und tarifrechtlichen Bestimmungen grundsätzlich keine Belohnungen, Geschenke oder sonstige Vorteile im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit annehmen.
Ausnahmen sind nur zulässig, wenn die Schulleitung zuvor zugestimmt hat oder die Zuwendung als stillschweigend genehmigt angesehen werden kann.
Die Tatbestände, bei denen von einer stillschweigenden Zustimmung ausgegangen werden kann, sind im 3. Abschnitt der Handreichung des Schulministeriums aufgeführt (Link siehe unten), z.B.:
  • Annahme von nach allgemeiner Auffassung nicht zu beanstandenden geringwertigen Aufmerksamkeiten wie z.B. handgefertigte Geschenke von Schulkindern
  • Geschenk für eine Lehrkraft durch die Klassenpflegschaft, wenn dieses Geschenk vom Anlass (z.B. Verabschiedung einer Lehrkraft oder eines Schülerjahrgangs), Wert und auch vom Gegenstand her (Blumen, Pralinen) im allgemeinen Empfinden als angemessen zu bewerten ist.
:: Handreichung „Belohnungen und Geschenke im Schulbereich“ ...
Gottesdienst / Kontaktstunde
Die katholischen und evangelischen Gottesdienste bieten wir in Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden (Sankt Kunibert / Emmauskirche) an. Vereinzelt werden auch Gottesdienste aus besonderem Anlass (z.B. Aschermittwoch etc.) angeboten. Sie finden dienstags in der ersten Schulstunde statt. Der Besuch der Gottesdienste ist erwünscht, aber selbstverständlich freiwillig und keine Unterrichtsveranstaltung.
Treffpunkt vor jedem Gottesdienst ist:
  • für die katholischen Kinder um spätestens 07:55 Uhr vor den Treppen am Altbau
  • für die evangelischen Kinder um spätestens 07:55 Uhr am Dreier-Pavillon
Dann werden die katholischen Kinder von einer Lehrkraft und Pastor Pikos, die evangelischen Kinder von Pfarrerin Pankoke pünktlich um 07:55 Uhr zu den Kirchen geführt. Beide Gruppen werden von weiteren Helfern der jeweiligen Kirchen begleitet. Die Gottesdiensttermine werden Ihnen zum Schuljahresbeginn schriftlich mitgeteilt. Sie können sie auch auf der Startseite unseres Internetauftrittes einsehen. Bitte beachten Sie dabei immer, für welche Konfession UND Klassenstufe der jeweilige Gottesdienst angeboten wird.
Handys, Smartphones und andere digitale Medien
Der Umgang mit digitalen Medien während der Schulzeit ist durch unsere Schulordnung wie folgt geregelt:
"Wir schalten während der Schulzeit Handys und andere elektronische Geräte aus."
Konkret heißt dies, dass sämtliche elektronische Geräte der Kinder (z.B. Handy, Smartphone, digitale Speichermedien, Spielecomputer in jeglicher Form, Fotoapparate) während der gesamten Schulzeit (also inkl. VHT und OGS) ausgeschaltet (also auch kein Stand-By-/ oder Time-Out-Modus) bleiben. Selbstverständlich kann die Schulleitung auf Antrag der Eltern in dringenden Fällen Ausnahmen zulassen.
Durch diese Regelungen wollen wir einen störungsfreien Unterricht und eine unserem Schulprogramm entsprechende Pausen-/Freizeitgestaltung in der OGS/VHT sicherstellen.
Hausaufgaben und Lernzeiten
In den Lernzeiten werden montags bis donnerstags die Hausaufgaben der einzelnen Klassen bearbeitet. Hausaufgaben sollen die individuelle Förderung unterstützen.
Die Aufgaben sollten so gestellt sein, dass sie von den Kindern selbstständig
  • in ca. 30 Minuten (Klasse 1 und 2)
  • in ca. 45 Minuten (Klasse 3 und 4)
angefertigt werden können.

Begleitung bei den Hausaufgaben / in der Lernzeit (OGS):
Ganztagskinder erledigen die Hausaufgaben in den Lernzeiten der OGS. Diese finden in der Regel im Anschluss an den Unterricht oder nach der Mittagspause statt. Die Lernzeiten ermöglichen unseren Kindern eigenständiges Arbeiten und vertiefen ihre Lernfortschritte.
Die Lernzeitbegleitungen unterstützen die Kinder bei der Erledigung von Hausaufgaben oder anderen Lern-/Übungsaufgaben. Eltern von Ganztags-Schulkindern erhalten dazu Rückmeldung in der Hausaufgaben-Dokumentation im Logbuch. Ganztagskinder sollen möglichst keine Aufgaben mehr zu Hause erledigen.

Egal, ob zu Hause oder in den Lernzeiten: Grundsätzlich sollen die Kinder die Aufgaben eigenverantwortlich und selbstständig erledigen.
Im Rahmen der individuellen Förderung erhalten Kinder einer Schulklasse bisweilen unterschiedliche Aufgaben.
Wenn Kinder die Aufgaben nicht verstanden haben, wird dies der Lehrkraft über das Logbuch zurückgemeldet.

Freitags werden keine Hausaufgaben aufgegeben / finden keine Lernzeiten statt.
Hausmeister
Unser Hausmeister heißt Herr La Cognata. Er ist für die Bereiche Gebäude/Technik an unserer Schule zuständig.
Das Hausmeister-Büro befindet sich im Hauptgebäude, direkt am Haupteingang.
Hausschuhe
Damit die Klassenräume weniger verschmutzt werden, haben die Schulkinder von Oktober (nach den Herbstferien) bis Ostern (vor den Osterferien) ein Paar Hausschuhe in der Schule, welche nach Maßgabe der Lehrkräfte getragen werden.
Bitte beschriften Sie die Hausschuhe unbedingt!
Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)
Schulkinder mit Zuwanderungsgeschichte haben die Möglichkeit, schulübergreifend am Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU), z.B. in Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Griechisch, Italienisch, Portugiesisch, Polnisch, Russisch, Spanisch oder Türkisch teilzunehmen. Ziel des Herkunftssprachlichen Unterrichts ist es, auf der Grundlage des Lehrplans die herkunftssprachlichen Fähigkeiten Ihres Kindes in Wort und Schrift zu erhalten, zu erweitern und wichtige interkulturelle Fähigkeiten zu vermitteln. Herkunftssprachlicher Unterricht ist ein zusätzliches, schulübergreifendes Angebot, welches nachmittags an verschiedenen Schulen im Rhein-Erft-Kreis (z.B. Kerpen, Brühl ...) angeboten werden kann. Die Kurse werden eingerichtet, wenn die Nachfrage der Eltern im Rhein-Erft-Kreis die Bildung von Lerngruppen zulässt.
Jeweils zum Schuljahresende bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihr Kind für den HSU im folgenden Schuljahr anzumelden. Sollte die Einrichtung einer Lerngruppe möglich sein, werden die Herkunftssprachenlehrer zu Beginn des Schuljahres Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Einmal im Schuljahr (in der Regel im Mai/Juni) informiert Sie die Schule über Anmeldemöglichkeiten. Weitere Informationen erhalten Sie über das Sekretariat.

:: Anmeldeformular / Informationen des Schulamtes für den Rhein-Erft-Kreis zum Thema "HSU" ... (s. auch QR-Code)
Infektionskrankheiten / Meldepflichtige Erkrankungen
Folgende Erkrankungen sind nach § 34 Infektionsschutzgesetz meldepflichtig:
- Keuchhusten,
- Masern,
- Mumps,
- Scharlach,
- Infektionen mit Streptococcus Pyogenes (bakterielle Erreger),
- Windpocken, Verlausung, Meningokokken- Infektion (Meningokokken: Erreger der Hirnhautentzündung).

:: § 6 IfSG – meldepflichtige Erkrankungen (auch bei Verdacht) ...
:: § 7 IfSG – meldepflichtige Erreger bei Nachweis ...

In diesen Fällen müssen Sie die Schule unverzüglich informieren! Die Schule wiederum ist dazu verpflichtet, die Meldung an das Gesundheitsamt weiterleiten.
Sollten an unserer Schule meldepflichtige Erkrankungen auftreten, werden Sie z.B. bei Häufungen per Elternbrief darüber informiert.
:: Informationsbogen / Elternbrief Infektionskrankheiten ...
Kommunikation
Der gesamte Informationsaustausch zwischen den Eltern und der Schule/OGS wird vorrangig über das Logbuch abgewickelt. Dieses dient als zentrales und verbindliches Kommunikationsmittel im Schulalltag.

Sollte das Logbuch – zum Beispiel bei kurzfristig dringenden Angelegenheiten oder im Krankheitsfall – nicht genutzt werden können, sind die Lehrkräfte über das Sekretariat telefonisch oder über ihre dienstliche E-Mail-Adresse erreichbar.

Bitte sehen Sie von E-Mails an Lehrkräfte ab, außer in dringenden Fällen. Eine sofortige Rückmeldung – außer in dringenden Angelegenheiten – ist nicht vorgesehen. E-Mails werden von Lehrkräften in der Regel innerhalb von 48 Stunden beantwortet.

Abmeldungen von der Schule bzw. der OGS/VHT sowie Elternabfragen erfolgen bequem und unkompliziert digital über ein internetbasiertes Tool bzw. Rückmeldesystem.

Alle Termine sind zudem tagesaktuell auf unserer Internetseite einsehbar und bieten Ihnen jederzeit einen schnellen Überblick.
Kooperationspartner / Wettbewerbe / Aktionen

Zahlreiche Kooperationspartner bereichern unser Schulleben und unsere Unterrichtsarbeit.


- Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Düren (Ausbildung Lehramtsanwärter)

- Polizei Lechenich (Schulwegbegehung Klasse 1, Radfahrtraining, Radfahrprüfung)

- Feuerwehr Erftstadt (Räumübungen / Feueralarm)

- Freiw. Feuerwehr Gymnich (Brandschutzerziehung Klasse 4)

- Arbeitskreis Zahngesundheit für den Rhein-Erft-Kreis / AOK Rheinland/ (Zahnprophylaxe / Zahnputztraining, 1 Std. pro Klasse pro Halbjahr)

- Kreissportbund Rhein-Erft (Sportabzeichentag)

- ARTE MIA (Atelier für Malerei, "Malschule" (Projektwoche 2013)

- TC Gymnich (Tennis-AG im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule, Tennis-Tag jährlich im Mai)

- SV Erfa 09 Gymnich (Fußball-AG)

- Familienzentrum Sankt Kunibert Erftstadt-Gymnich (Übergang KITA-Grundschule)

- Städtische Kindertagesstätte Erftstadt-Gymnich (Übergang KITA-Grundschule)

- Montessori Kinderhaus Erftstadt-Dirmerzheim (Übergang KITA-Grundschule)

- Regionale Schulberatung des Rhein-Erft-Kreises (Beratung / vertiefte Diagnostik bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensproblemen, z.B. bei (Verdacht auf) Lese- und Rechtschreibproblemen, Rechenschwäche, ADHS oder bei besonderen Förderbedürfnissen und Begabungen)

- Jugendamt der Stadt Erftstadt (Schulsozialarbeit im Grundschulbereich, z.B. Schulsozialarbeit/Projekt "FÖRSTA")

- REVG (=Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH / Schulbusverkehr)

- VHS Erftstadt - Projekt Lesementor (Unterstützung von Schülern durch gemeinsames Lesen)

- Naturparkzentrum Gymnicher Mühle (außerschulische Lernorte)


Weitere Projekte / Wettbewerbe / Aktionen, an denen unsere Schulkinder in der Regel teilnehmen:

- Herbstakademie der "Hochbegabten-Stiftung" in Kerpen
- Laufveranstaltung "Citylauf in Erftstadt"
- Mathematikwettbewerb "Känguru"
- Soziales Lernen mit "Lubo aus dem All"
Kopfläuse
Es kommt immer wieder vor, dass bei Kindern Kopfläuse auftreten. Kopflausbefall hat mit mangelnder Hygiene nichts zu tun. Eine Weiterverbreitung muss allerdings unbedingt verhindert werden.
Folgende Pflichten nach § 34 IfSG gelten für die Eltern/Erziehungsberechtigten bei Kopflausbefall ihres Kindes:
- die Schule (E-Mail an 112999@schule.nrw.de) ist unverzüglich zu informieren
- die betroffenen Kinder dürfen die Räume und Einrichtungen unserer Schule nicht betreten; es besteht TEILNAHMEVERBOT am Unterricht sowie anderen Schulveranstaltungen (Schulausflüge, Klassenfahrten, OGS ...).

Das Betretungs-/Teilnahmeverbot gilt so lange, bis eine sachgerechte Behandlung mit einem geeigneten Mittel erfolgt ist und so die Weiterverbreitung der Kopfläuse nicht mehr anzunehmen ist. Folglich ist ein ärztliches Attest in der Regel nicht mehr notwendig.

:: Handreichung des Schulministeriums zum Thema Kopflausbefall in Schulen ...
Lehrerausbildung / Praktikum an unserer Schule
Regelmäßig bilden wir Lehramtsanwärter/Lehramtsanwärterinnen aus und bieten Schülern/Schülerinnen der weiterführenden Schulen sowie Studierenden an, Praktika an unserer Schule zu absolvieren.

Lehramtsanwärter/Lehramtsanwärterinnen werden über einen Zeitraum von ca. 18 Monaten in verschiedenen Fächern ausgebildet und erteilen Unterricht unter Anleitung der jeweiligen Ausbildungslehrkraft und nach Maßgabe der Ausbildungsordnung auch selbstständigen Unterricht. Die Ausbildung hat in unserer Schule einen besonderen Stellenwert und wird von den Ausbildungslehrkräften und dem Ausbildungskoordinator mit hohem Verantwortungsbewusstsein durchgeführt. Die Lehramtsanwärter/Lehramtsanwärterinnen setzen durch die Erprobung aktueller methodisch-didaktischer Entwicklungen wichtige Impulse für die Qualitätsentwicklung unseres Unterrichts.

Die Schüler-, Orientierungs- und Eignungspraktika dienen vordergründig der Erkundung des Arbeitsfeldes Schule sowie der Überprüfung der Berufsentscheidung. In Zusammenarbeit mit den betreuenden Lehrkräften erhalten die Praktikanten/Praktikantinnen einen wertvollen Einblick in den Schulalltag aus Lehrersicht, sie können sich über die Unterrichtsvorbereitung und –reflexion informieren und bekommen die Möglichkeit, Teilaufgaben im Unterricht zu übernehmen sowie ggf. eigene Unterrichtsversuche durchzuführen.
Lehrereinsatz / weiteres Personal im Unterricht
Der überwiegende Teil des Unterrichts wird von der Klassenlehrkraft erteilt. Sie ist eine wichtige Bezugsperson für Ihr Kind und erster Ansprechpartner für Fragen zum Unterricht und zum Schulleben. In den ersten zwei Schuljahren hat Kontinuität bei der Klassenlehrkraft-Besetzung an unserer Schule Priorität.
Darüber hinaus wird der Unterricht in bestimmten Fächern von Fachlehrkräften erteilt.

Unsere Sonderpädagoginnen erteilen regulären Unterricht z.B. als Klassenlehrkraft, Fachlehrkraft oder im "Team-Teaching" zumeist in den Hauptfächern. Sie unterstützen die Lehrkräfte insbesondere in allen Bereichen der individuellen Förderung. An unserer Schule (Standortschule "Gemeinsames Lernen") kommt den Sonderpädagoginnen eine besondere Verantwortung bei der Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf und/oder Bedarf an "erweiterter individueller Förderung" zu.

Unsere „sozialpädagogische Fachkraft in der flexiblen Schuleingangsphase“ unterstützt als ehemalige Schulkindergärtnerin die Klassenlehrkräfte der 1./2. Schuljahre bei der Planung und Durchführung gezielter Fördermaßnahmen im Klassenverband und/oder in Kleingruppen. Hier stehen die Förderbereiche des sog. "Schulfähigkeitsprofils" (Wahrnehmung, Motorik, Sprache, Grundlagen der mathematischen Bildung, sozial-emotionale Kompetenz) im Vordergrund.

Schwerpunkte der Aufgaben der Alltagshelferinnen und Alltagshelfer:
  • Begleitung von strukturierten Situationen (z.B. im Unterricht als Ansprechperson für Alltagsroutinen / bei der Herstellung von Arbeitsatmosphäre, bei Unterrichtswegen …)
  • Begleitung in offenen Situationen am Schultag (z.B. Beaufsichtigung, Begleitung von Ausflügen, Botengänge …)
  • Unterstützung bei organisatorischen Alltagserfordernissen (z.B. Übernahme von niederschwelligen Dokumentationsaufträgen, Prüfen der Vollständigkeit von Medien und Materialien …)
    Sie übernehmen ausdrücklich keine Unterrichtsaufgaben und keine pädagogische Verantwortung.
Schulbegleitungen werden im Unterricht für einzelne Schulkinder im Rahmen der Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII) eingesetzt. Schulbegleitungen (auch „Integrationshilfskräfte oder „Schulassistenz“) sind eine Form persönlicher Assistenz und leisten pädagogische und/oder lebenspraktische und/oder pflegerische Unterstützung. Bei Abwesenheit des zugewiesenen Schulkindes können Schulbegleitungen auch Aufgaben einer Alltagshilfskraft für die gesamte Klasse übernehmen.

Manchmal unterstützen Mitarbeiter des Ganztages Lehrkräfte im Unterricht. In diesem Fall übernehmen sie Aufgaben für die entsprechende Klasse, die denen einer Alltagshilfskraft entsprechen .
Lesementoren
Das Projekt "Lesementoren" ist ein Projekt des Fördervereins der Stadtbücherei Erftstadt in Kooperation mit der Volkshochschule (VHS).
Lesementoren sind geschulte ehrenamtliche Helfer, die in Einzelförderung den Lese-Lern-Prozess der Schulkinder unterstützen.
Lesementoren erteilen keinen Unterricht. Sie lesen im Ganztag oder zusätzlich nach dem Unterricht gemeinsam mit "ihren Kindern" in der Schule Bücher oder Texte und sprechen über das Gelesene.
Die Auswahl der Kinder erfolgt durch die Schule, die Durchführung ist nur mit Zustimmung des Kindes/der Erziehungsberechtigten möglich.
Organisiert wird der Einsatz der Lesementoren von Frau Jessica Schmitz.
:: Internetseite "Lesementoren Erftstadt" ...
Lesen und Schreiben lernen mit "ABC der Tiere"
Der Schriftspracherwerb trägt durch den Erwerb der Schlüsselkompetenzen Lesen und Schreiben eine besondere Verantwortung für das weitere Lernen und Leben unserer Schulkinder.
Wir möchten dieser Verantwortung durch einen strukturierten Erwerb von Lese- und Schreibkompetenz gerecht werden. Die Grundlage des Unterrichts bildet die "Silbenanalytische Methode" mit unserem Leitmedium "ABC der Tiere".
Dabei liegt der Fokus von Beginn an auf dem Erwerb flüssiger Lesekompetenz und orthografischer Strukturen. Der Zugang dazu erfolgt über den Sprachrhythmus und den Silbenaufbau.
Die Kinder schreiben in der ersten Klasse in Druckschrift. Im zweiten Schuljahr erlernen sie die Schulausgangsschrift (SAS) als verbundene Handschrift.

Weitere Informationen:
Logbuch (Hausaufgabenheft)
Der gesamte Informationsaustausch zwischen den Eltern und der Schule/OGS wird über ein zentrales Instrument, unser Logbuch, abgewickelt. Lehrkräfte und Eltern nehmen täglich Einsicht in das Logbuch.
Folgende Informationen werden über das Logbuch ausgetauscht:
- Aufgaben für die Lernzeit (Hausaufgaben)
- Rückmeldung für die Mitarbeit in der Lernzeit der OGS
- Informeller Austausch (z.B. Termine Klassenarbeiten, Geld-/Materialsammlungen, Terminvereinbarungen für die Lehrersprechstunden etc.)
- Informeller Austausch Eltern/OGS bzw. VHT (Abmeldung von der OGS/VHT erfolgt ausschließlich über das internetbasierte Abmeldesystem)
- Entschuldigungsschreiben bei Unterrichtsversäumnis
- Elternbriefe/Geldsammlungen (Ablage in der Post-Ecke auf der letzten Seite)

Zurzeit betragen die Kosten für das Logbuch ca. 10€ pro Halbjahr. Die Anschaffung weiterer Materialien (Hausaufgabenhefte, Postmappen etc.) entfällt damit.
LRS / Rechenschwäche / Dyskalkulie
Manchmal haben Kinder in der Schule mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens ("LRS") oder mit Problemen beim Erwerb der Grundfertigkeiten im Rechnen ("Rechenschwäche" / "Dyskalkulie") zu kämpfen.

Wichtig bei einem Verdacht/Problemempfinden ist der frühzeitige Austausch zwischen Schule und Eltern. Die Schule (Fachlehrkraft Deutsch in Abstimmung mit der Klassenkonferenz) ist für die Diagnose (bzw. "Analyse der Lernsituation") verantwortlich, vereinbart schulinterne Fördermaßnahmen und berät ggf. hinsichtlich außerschulischer Fördermöglichkeiten und Nachteilsausgleichen. Bei der Diagnose werden ggf. außerschulische Diagnosen/Gutachten berücksichtigt. Bei Anwendung des LRS-Erlasses erhalten die betroffenen Eltern von uns zusätzlich schriftliche Informationen über LRS und die schulinternen Maßnahmen.
:: LRS-Erlass NRW ...

Alle Verfahrensweisen, Maßnahmen, Nachteilsausgleiche etc. sind durch einen entsprechenden Erlass für Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt. Laut Erlass entscheiden die Schulen, ob und in welchem Umfang der Erlass angewendet wird.

Auch beim Verdacht auf Rechenschwäche / Dyskalkulie ist der frühzeitige Austausch und das Ergreifen von schulischen Fördermaßnahmen wichtig. Im Vergleich zu LRS ist der Umgang Rechenschwäche nicht durch einen Erlass mit verbindlichen Vorgaben z.B. zu Nachteilsausgleichen geregelt.
Medienkompetenz / Digitale Medien
Der Erwerb kommunikativer Kompetenzen mit analogen/digitalen Medien ist in den Lehrplänen und im Medienkompetenzrahmen NRW festgelegt.

An unserer Schule erwerben die Kinder bis zum Ende der 4. Klasse den sog. "Medienpass". Der Zeitplan für den Erwerb der einzelnen Kompetenzen ist in unserem Medienkonzept beschrieben. Für den Teilbereich "Programmieren" erproben wir aktuell den Mikrocontroller "Calliope Mini".

Seit 2021 ist in jedem Klassen-/Fachraum – außer in der Turnhalle – WLAN auf Grundlage einer sehr schnellen Glasfaserverbindung verfügbar. Für die Unterrichtsarbeit stehen digitalen Endgeräte (Notebooks/Convertible Notebooks, I-Pads) zur Verfügung, jeder Klassenraum verfügt über digitale Tafeln.

Folgende digitale Lernplattformen werden bei uns verbindlich eingesetzt:

Um das gemeinsame Lernen auch im Distanzunterricht sicherzustellen, organisieren wir den Unterricht strukturiert über unsere Lernplattform Logineo LMS und führen täglich Videokonferenzen durch.
Miteinander
Ein gutes Miteinander von Eltern, Lehrkräften und Schulkindern ist eine wichtige Grundlage des gemeinsamen Lernens.
Bei Unklarheiten, Fragen, Anregungen, aber auch Problemen, ist die Klassenlehrkraft bzw. die entsprechende Fachlehrkraft Ihres Kindes immer der erste Ansprechpartner.
Mitwirkung
Sie haben viele Möglichkeiten, sich für die Grundschule Gymnich einzubringen! In den einzelnen Mitwirkungsgremien (Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft und Schulkonferenz) haben Sie die Möglichkeit, das Schulleben, aber auch die pädagogische Arbeit der Schule mitzugestalten. Die Protokolle der Gremien können von Ihnen bei Bedarf im Sekretariat eingesehen werden.
Sie können auch ohne ein "Amt" innezuhaben mithelfen, das Schulleben für die Kinder interessant zu gestalten, indem Sie uns z.B. als "Bücherei-Helfer" unterstützen, beim Sportabzeichentag mithelfen, sich innerhalb der Klasse oder beim Schulförderverein engagieren.
:: siehe auch Elternmitwirkung ...
Nachteilsausgleich
Der Nachteilsausgleich stellt eines der grundsätzlichen pädagogischen Prinzipien inklusiver Schule dar, deren rechtliche Herleitung aus der Sozialgesetzgebung kommt.
Er zielt darauf ab, Schulkinder mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und/oder einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung durch gezielte Hilfestellungen in die Lage zu versetzen, ihre Fähigkeiten im Hinblick auf die gestellten Anforderungen (z.B. bei Klassenarbeiten oder anderen Formen der Leistungsüberprüfung) nachzuweisen.
In der Regel beantragen die Erziehungsberechtigten formlos für ihre Kinder die Gewährung eines Nachteilsausgleichs unter Vorlage eines ärztlichen Attests.
Nachteilsausgleiche im Rahmen von besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens sind durch den sog. "LRS-Erlass" geregelt.
:: Informationen zum Thema "LRS" ...

Weitere Informationen:

:: Allgemeine Informationen Nachteilsausgleich ...

:: Handreichung: Nachteilsausgleich in der Grundschule ...
Naturparkschule Grundschule Gymnich
Wir freuen uns, seit 2022 als Naturparkschule im Naturpark Rheinland ausgezeichnet zu sein.
Die Naturparkschulen sind ein Projekt des Verbands Deutscher Naturparke (VDN). Diese haben zum Ziel, den Schulkindern die Natur und Kultur vor der Schultür zu vermitteln. Der Unterricht orientiert sich dabei in großen Teilen an den Richtlinien der Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE). Für unsere Schule spielt das "Naturparkzentrum Gymnicher Mühle" als außerschulischer Lernort eine zentrale Rolle. Hier werden unseren Schulkindern die Themengebiete Wald und Klima, Boden, Feuer, Ernährung, Geschichte und Wasser praxisnah vermittelt.

Weitere Informationen:
:: www.naturpark-rheinland.de/naturpark-schulen
Notfall-Telefonnummer / E-Mail-Ad­res­se
Bitte teilen Sie der Schule unbedingt mit, unter welcher Telefonnummer Sie in Notfällen zu erreichen sind.
Denken Sie bitte daran, Kontaktdatenänderungen (inkl. E-Mail-Ad­res­se) dem SEKRETARIAT unverzüglich mitzuteilen.
Pausen-Scouts
Unter dem Motto "Wir packen mit an" sind unsere Kinder auf vielfältige Art und Weise am Schulleben beteiligt.
Als Pausen-Scouts übernehmen zahlreiche Kinder in den Hofpausen Verantwortung. Sie stehen im Kontakt zur Aufsicht und achten auf das Einhalten der Pausenregeln/Schulordnung. Die Pausen-Scouts werden regelmäßig geschult; ihr Einsatz wird einmal pro Woche in einem gemeinsamen Gespräch reflektiert. Eine Lehrkraft ist für das Konzept und die Organisation der Pausen-Scouts verantwortlich.

Pausen-Scouts übernehmen in den Hofpausen folgende Aufgaben:
- als Mediatoren (Deeskalation, Beruhigung), Begleiter und Helfer (Binden von Schuhen, Trösten etc.)
- Hofdienst
- Organisation der Spieleausleihe
- Ordnung auf Schülertoiletten

Pausengestaltung / Spielzeugausleihe
Auf unserem großzügigen Schulgelände haben die Kinder in den Pausen einen weiten Bewegungsraum mit Spielberg, Wiesen, Mini-Spielfeld (= Kunstrasen-Fußballplatz), Spielgeräten (z.B. Tischtennisplatten, Hangrutsche, Kletter- und Spielgeräte, Kletterwand, Seilgarten ...) und Rückzugsräumen, wie z.B. der begrünten Sitzecke.
In den Hofpausen können alle Kinder gegen Abgabe ihrer persönlichen Ausleihkarte in der zentralen "Spielzeugausleihe" verschiedene Spielsachen ausleihen. Die "Spielzeugausleihe" erweitert gezielt die Bewegungs- und Spielangebote für unsere Schulkinder und wird von unseren "Pausen-Scouts" verantwortungsvoll verwaltet.
Da das Fußballspielen auf dem Kleinspielfeld sehr begehrt ist, gibt es bei uns die Regelung, dass die Dritt- und Viertklässler diesen in den Pausen nutzen können.
Darüber hinaus finden bei uns regelmäßig Pausenaktionen (Pausensport etc.) statt.
Ranzen / Schnellhefter
Der für Ihr Kind "optimale" Schulranzen sollte leicht und fest auf dem Rücken sitzen und ordentlich bepackt sein. Kontrollieren Sie den Ranzen regelmäßig und wischen ihn aus. Bitten Sie Ihr Kind, nicht gebrauchte Hefter und Bücher in der Schule zu lassen.

Arbeitsblätter werden in Schnellheftern sortiert. Dabei gilt verbindlich folgende Belegung für die einzelnen Unterrichtsfächer:
- Deutsch = rot
- Mathematik = blau
- Sachunterricht = grün
- Englisch = orange
- Religion = gelb
- Musik = weiß
- Sport = grau
- Kunst = rosa
Rauchen
Auf dem gesamten Schulgelände herrscht Rauchverbot.
Religionsunterricht
Bekenntnisorientierter Religionsunterricht ist ein ordentliches Unterrichtsfach. Wir bieten zurzeit katholischen und evangelischen Religionsunterricht an. Eine Abmeldung vom Religionsunterricht ist nur schriftlich möglich.

Konfessionslose Kinder oder Kinder, die nicht dem katholischen oder evangelischen Bekenntnis angehören, nehmen NICHT am Religionsunterricht teil.
Auf Antrag können diese Kinder für den katholischen oder den evangelischen Unterricht angemeldet werden. Über die Aufnahme entscheidet die Schule.
:: Elternantrag Anmmeldung zum Religionsunterricht (konfessionslose / konfessionsfremde Schulkinder) ...

Schulkinder, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, werden in Randstunden nach Hause oder in die OGS/VHT entlassen. Liegen die Religionsstunden nicht in Randstunden, werden sie von der Schule für die Zeit des Religionsunterrichts beaufsichtigt. Aus organisatorischen Gründen kann die Beaufsichtigung auch in einer Religionsgruppe erfolgen.
Schulbücher
Die Schulbücher sind ein wichtiges Arbeitsmittel der Kinder. Bitte sorgen Sie dafür, dass alle Bücher pfleglich behandelt und mit einem Umschlag versehen werden. Beschädigte Bücher, die in Schulbesitz sind, müssen wir Ihnen leider in Rechnung stellen.
Schulfähigkeitsprofil

Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen: Schulfähigkeitsprofil

"Eltern und Kindergärten brauchen eine klare Orientierung, worauf die Arbeit in der Grundschule aufbaut." (RdErl. v. 04.06.03)
Diese Orientierung soll u.a. Das Schulfähigkeitsprofil leisten.
So soll es "zu einer besseren Verzahnung der elementaren und der schulischen Bildung und Erziehung kommen." (RdErl. v. 04.06.03)


Schulgelände
Die Grundschule Gymnich besteht aus mehreren Gebäudeteilen, die von einer Turnhalle und einer eigenen Bushaltestelle umgeben sind.
Auf unserem großzügigen Schulgelände haben die Kinder in den Pausen und in der OGS einen weiten Bewegungsraum mit Spielberg, Wiesen, Mini-Spielfeld (= Kunstrasen-Fußballplatz, auf dem Luftbild noch im Bau), vielen Spielgeräten (z.B. Tischtennisplatten, Hangrutsche, Kletter- und Spielgeräte, Kletterwand, Seilgarten ...) und dem "Atrium" (als Freiluft-Klassenraum, für Klassenfeste etc.).
Schulministerium
Das "Schulministerium" (Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen= "MSB") informiert Sie unter :: www.schulministerium.nrw.de ausführlich über das Bildungssystem in Nordrhein-Westfalen. Empfehlenswert zum Lesen ist das „A bis Z“ für die Grundschule:
:: Schulminsterium / Grundschule von A-Z ...

:: Broschüre "Die Grundschule in Nordrhein-Westfalen" ...
Schulordnung
Unsere Schule ist ein Ort, an dem wir miteinander leben, arbeiten und lernen. Damit das Schulleben für alle in einem angenehmen Klima ruhig und zufriedenstellend abläuft, haben wir eine Schulordnung entwickelt. Diese wurde unter der Leitidee

"Wir leben und lernen höflich und freundlich miteinander"

gemeinsam mit den Kindern, Eltern und dem pädagogischen Personal abgestimmt.
Das Einhalten der Regeln müssen die Kinder erlernen. Bei Regelverstößen reagieren wir angemessen und konsequent, z.B. durch folgende Möglichkeiten:
- Gespräche (mit der Lehrkraft, der betroffenen Kinder ...)
- Ermahnung durch die Lehrkraft
- Ausfüllen eines "Denk!-Zettels" (Dokumentation des Regelverstoßes, schriftliches Reflektieren darüber)
- Eintrag ins Rote Buch (Dokumentation des Regelverstoßes / bei drei Einträgen folgt ein Gespräch mit den Eltern)
- Wiedergutmachung (z.B. beschmutzen >> säubern / zerstören >> ersetzen ...) - Abschrift der Schulordnung
- Bei Regelverstößen in der Hofpause: Als "Schatten der Aufsicht" mitgehen ("Auszeit"), "Rote Karte" auf dem Bolzplatz
- ...

Bei groben/wiederholten Verstößen werden die Ordnungsmaßnahmen des Schulgesetzes (SchulG § 53, Abs. 3) angewendet. Wir bitten die Eltern, uns und Ihre Kinder beim Erlernen der Regeln zu unterstützen, z.B. indem Sie die Regeln auch zu Hause mit Ihrem Kind besprechen. Die Schulordnung ist vollständig im "Logbuch" einzusehen.

Kindgemäße Version Schulordnung / Toilettenordnung
- Ich bin freundlich zu anderen.
- Ich löse Streit mit Worten ("Stopp, lass das"...) oder suche Hilfe.
- Ich achte das Eigentum anderer und gehe mit meinen Sachen ordentlich um.
- Ich höre auf Mitarbeiter der Schule.
- Ich beachte die Toilettenordnung.
- Ich gehe leise im Schulgebäude.
- Ich halte mich an Gesprächsregeln.
- Ich komme pünktlich aus der Pause und stelle mich auf.

Unsere Toilettenordnung
- Ich benutze die Toilette möglichst in den Pausen.
- Ich möchte die Toilette in Ruhe benutzen.
- Ich spüle gründlich.
- Ich verlasse die Toilette sauber.
- Ich gehe sparsam mit dem Toilettenpapier um, weil sonst die Toilette verstopft.
- Ich wasche mir gründlich die Hände und drehe den Wasserhahn wieder zu!
- Ich sage sofort Bescheid, wenn etwas nicht in Ordnung ist oder kein Papier da ist.
- Wir unterstützen uns bei der Einhaltung der Regeln gegenseitig.
Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit in Erftstadt ist ein Angebot des Amtes für "Jugend, Familie und Soziales“.
Sozialpädagogische Fachkräfte unterstützen Schulkinder in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung. Die Schulsozialarbeit schließt alle Aktivitäten ein, die dazu geeignet sind, das Zusammenleben und -arbeiten von Schulkindern, Eltern, Lehrkräften und dem Betreuungspersonal zu fördern. Jede Form der Kooperation ist absolut vertraulich.

Handlungsprinzipien sozialer Arbeit im Kontext von Schule:
- Freiwilligkeit
- Unabhängigkeit
- Niederschwelligkeit

Zuständig für unsere Schule ist seit 2024 Frau Nadine Rögels. Sie ist Ansprechpartnerin für:

Erziehungsberechtigte
- Beratung oder Hilfe in individuellen Problemlagen
- Erziehungsfragen
- Vernetzung mit verschiedenen Institutionen, sodass für jeden ein passendes Angebot gefunden werden kann
- …

Schulkinder
- bei Schwierigkeiten in der Schule
- bei Problemen in der Familie oder mit Freunden (Konfliktlösungen)
- …

Lehrkräfte / weiteres pädagogisches Personal
- anonyme Fallberatung
- …
Schulweg / Extreme Witterungsverhältnisse
Grundsätzlich gilt in Nordrhein-Westfalen folgende Regel:
Bei plötzlich eintretenden extremen Witterungsverhältnissen entscheiden die Eltern, ob der Schulweg für ihr Kind zumutbar ist.
Zu den Unwetterereignissen zählen:
- (extrem) heftiger Starkregen
- schwere Sturmböen bis hin zu extremen Orkanböen
- schwere bis extreme Gewitter evtl. mit extremen Orkanböen/Starkregen
- (extrem) starker Schneefall evtl. mit Verwehungen
- Glatteis

Sofern eine oben beschriebene Wetterlage WÄHREND der Schulzeit eintritt, werden die Kinder selbstverständlich erst dann nach Hause entlassen, wenn keine unmittelbare Gefahr mehr besteht.
Wichtig ist, dass die Schulkinder sicher und gesund zur Schule/nach Hause kommen. Wenn sich Eltern dafür entscheiden, ihr Kind nicht zur Schule zu schicken, muss die Schule darüber über das bekannte Abmeldeformular im Internet (Link / URL siehe Logbuch) informiert werden. Da das Nichterscheinen in der Schule in derartigen Fällen entschuldigt ist, können Schülerinnen und Schülern hieraus auch keine negativen Konsequenzen entstehen. Für versäumte Klassenarbeiten bieten wir einen Nachschreibetermin an.

:: Hinweise zum "Schulausfall" vom Schulministerium ...
Schulweg / Verkehrserziehung & Mobilitätsbildung
Der tägliche Schulweg, z.B. zwischen Wohnung und Schule oder dem sonstigen Ort einer schulischen Veranstaltung, unterliegt der Aufsichtspflicht der Eltern/Erziehungsberechtigten.

Wir empfehlen, dass unsere Schulkinder ihren Schulweg - wenn möglich - selbstständig (zu Fuß, mit dem Roller, ggf. auch mit dem Fahrrad) bewältigen. Dies eröffnet ihnen Bewegungserfahrungen und soziale Erfahrungen. Aber: Sicherheit auf dem Schulweg hat Priorität! Bitte üben Sie den Gang zur Schule mit Ihrem Kind gründlich. Dabei sollen Kinder Schritt für Schritt an das eigenverantwortliche Bewältigen der Strecke herangeführt werden. Das stärkt das Selbstvertrauen und sorgt dafür, dass Kinder nach einigen Wochen den Schulweg mit ihren Klassenkameraden/Klassenkameradinnen auch selbst und ohne Angst bewältigen können.
Grundsätzlich ist für Schulkinder, welche den Schulweg mit dem Fahrrad zurücklegen, auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gegeben. Ob das Zurücklegen des Weges mit dem Fahrrad bereits vor Ablegen der Verkehrsprüfung im vierten Schuljahr verantwortet werden kann, entscheiden die Erziehungsberechtigten. Die Schulleitung empfiehlt grundsätzlich, die Kinder nicht alleine vor dem dritten Schuljahr mit dem Rad zur Schule zu schicken.

Sollten Sie Ihr Kind dennoch mit dem Auto zur Schule fahren, bitten wir Sie aus Sicherheitsgründen, die Kinder nicht über die Schulstraße (absolutes Halteverbot in der Wendeschleife, Ordnungsamt kontrolliert) zu bringen, sondern über die Erftstraße zu fahren und die Wendeschleife am Turnhallenparkplatz zu nutzen.

Schulische Verkehrserziehung & Mobilitätsbildung
Im Rahmen der „Verkehrserziehung & Mobilitätsbildung“ fördern wir durch zahlreiche überfachliche Maßnahmen Kompetenzen für eine reflektierte und verantwortliche Teilnahme an der Verkehrswirklichkeit.

Schulwegpläne Auf den Schulwegplänen sind die empfohlenen Schulwege (grüne Linien) und Hinweise zu Gefahrenstellen, Ampeln, Fußgängerüberwegen und Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel aufgeführt, sodass Eltern und Schulkinder gefahrenreduzierte Schulwege auswählen können. Die Schulwegpläne stehen hier zum Herunterladen bereit und können im Sekretariat abgeholt werden.
:: Schulwegplan Gymnich (Version 28.11.2013) als PDF ...



Gelbe Füße Im Umfeld der Grundschule Gymnich zeigen "gelbe Füße" unseren Schulkindern Wegeempfehlungen für einen gefahrenreduzierten Schulweg auf. Sie wurden im Auftrag der Schule und in enger Kooperation mit der Polizei und der Schulpflegschaft im Rahmen der Erstellung des Schulwegplanes aufgebracht.


Kreuzung P.-Weißenfeld-Straße / Am Flutgraben / Schulstraße
Hier überqueren viele Kinder von der “Pfarrer-Weißenfeld-Straße” kommend, die Straße mitten in der schwer einsehbaren Kreuzung.
Die "gelben Füße" weisen den Weg zur gefahrenreduzierten Querungsmöglichkeit in der Straße "Am Flutgraben".



Kreuzungsbereich Ausleger / Kohlstraße / Gymnicher Hauptstraße
Hier sollen die Kinder der Wegeempfehlung über die Haagstraße zum Zebrastreifen folgen - so wird der unübersichtliche Kreuzungsbereich Kohlstraße / Ausleger / Gymnicher Hauptstraße umgangen.



Kreuzungsbereich Brüggener Straße / Am Plexer
Hier sollen die Kinder nach der Straßenüberquerung an der Ampel die Straßenseite wechseln, da der Bürgersteig endet und die Verkehrssituation aufgrund der Parkplätze unübersichtlich ist.

Sekretariat
Unsere Schulsekretärin heißt Frau Kagelmann. Sie verteilt die Post, nimmt Schulanmeldungen vor, nimmt Krankmeldungen entgegen, bearbeitet Unfallmeldungen, stellt Bescheinigungen aus, verwaltet Schülerdaten, bearbeitet die Korrespondenz, verarztet kleine Wehwehchen und, und, und …

Das Sekretariat befindet sich im Verwaltungstrakt im Hauptgebäude und ist

montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 - 11:30 Uhr

für Sie geöffnet. Mittwochs ist das Sekretariat nicht besetzt.

Falls die Schule telefonisch nicht erreichbar ist, können Sie Ihr Anliegen auch per E-Mail an uns richten.
:: Die vollständigen Kontaktdaten der Schule ...
Soziales Klima
Die Förderung sozial-emotionaler Basiskompetenzen spielt gemäß unseres Bildungs-/Erziehungsauftrages eine große Rolle. Insbesondere die im "Schulfähigkeitsprofil" abgebildeten "Personalen/Sozialen Kompetenzen" prägen einen Teil unserer Arbeit, vor allem in der Schuleingangsphase (= Klassen 1 und 2).
Wir setzen zur Förderung dieser Kompetenzen das standardisierte Präventionsprogramm "Lubo aus dem All" ein.Das vielfach erprobte und wissenschaftlich evaluierte Programm ist in eine Rahmenhandlung eingebettet, die von Lubo (dargestellt als Handpuppe) und seinen Erlebnissen erzählt. Der kleine, grüne Außerirdische Lubo kommt in die Klasse, weil er mit den Kindern lernen will, wie man auf der Erde Freunde findet und sich im Umgang mit anderen Menschen richtig verhält. Mit Liedern, Geschichten und konkreten Übungen, die sich mit Problemsituationen der Kinder auseinandersetzen, werden die Grundlagen für ein freundliches und friedliches Miteinander geübt.
Das Trainingsprogramm Lubo wird über den Zeitraum des ersten Schulbesuchsjahres regelmäßig von den Klassenlehrkräften mit Unterstützung von Frau Rolfes (Sozialpädagogin) durchgeführt.
:: Weitere Informationen zu "Lubo aus dem All" finden Sie hier ...
Sport- / Schwimmunterricht
Neben der Gesundheitsförderung hat der Schulsport die Aufgabe, den Schulkindern Zugang zur Bewegungs-, Spiel- und Sportwelt zu eröffnen. Der Sportunterricht findet ab dem 1. Schuljahr mit drei Wochenstunden in der Sporthalle statt.

Der Schwimmunterricht ist auf die Kompetenzen des auch in anderen Bundesländern eingeführten "Schulschwimmpasses" ausgerichtet.
Er findet in Klasse 3 in den Schwimmbädern in Liblar oder Lechenich statt. Darüber hinaus werden Förderkurse für Nichtschwimmer angeboten. Am Ende der Grundschulzeit soll jedes Kind mindestens die "Niveaustufe 3" des Schulschwimmpasses (100 Meter Schwimmen in einer beliebigen Schwimmart) erreichen.
:: Übersicht / Rangfolge Schwimmabzeichen Grundschule Gymnich ... (s. auch QR-Code)

Die Sicherheit der Teilnehmer im Sportunterricht ist durch entsprechende Vorschriften des Schulministeriums geregelt. Bitte statten Sie Ihr Kind mit folgender Sportbekleidung aus:
- Sportunterricht: feste Sportschuhe, sport-/spielgerechte Kleidung für die Halle (nicht erlaubt sind z.B. Laufsocken, Fußballschuhe etc.)
- Schwimmunterricht: Badehose bzw. –anzug, Badekappe, Badeschlappen und eine Kopfbedeckung für den Heimweg
- Brillenträger müssen sporttaugliche Brillen oder Kontaktlinsen tragen (die Krankenkassen unterstützen die Anschaffung von Kunststoffgläsern in der Regel mit einem Festbetrag)
- Schmuck (Uhren, Ohrstecker, Piercings, Ketten etc.) sind abzulegen, in Einzelfällen können Ohrstecker abgeklebt werden. Am besten legen die Kinder an Tagen mit Sport-/ Schwimmunterricht keinen Schmuck an und tragen Kleidung, die sie selbst ohne Hilfe schnell an- und ausziehen können!

Wegen Krankheit oder Unwohlsein kann eine Teilnahme am Sport-/Schwimmunterricht nicht ratsam erscheinen. In diesem Fall erbitten wir unbedingt eine schriftliche Mitteilung im Logbuch.
Grundsätzlich nimmt jedes Kind, auch in den Randstunden (=erste/letzte Unterrichtsstunde), am Sportunterricht im Rahmen seiner Möglichkeiten teil (z.B. Mitarbeit in sporttheoretischen Bereichen).
Dies gilt in der Regel auch für den Schwimmunterricht. Sollte ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht schwimmen gehen, fährt es auch mit ins Schwimmbad. Bitte statten Sie ihr Kind in diesem Fall mit Badeschlappen aus.

Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen für längere Zeit vom Sport-/Schwimmunterricht befreit werden müssen, reichen Sie bitte eine ärztliche Bescheinigung über eine generelle Freistellung ODER über eine Befreiung von bestimmten Anforderungen (z.B. Ausdaueranforderungen, Sprunganforderungen etc.) ein.
:: siehe "Formulare" / Vordruck ärztliche Bescheinigung zur Befreiung vom Sportunterricht ...
Sportabzeichen an unserer Schule erwerben
Wir möchten, dass unsere Schulkinder Spaß am Sport haben und gut darin werden. Darum üben wir im Sportunterricht jedes Jahr für den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens (DSA). Das ist eine Urkunde des Deutschen Olympischen Sportbundes e.V.
Die zu erbringenden Leistungen orientieren sich an den motorischen Grundfähigkeiten Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination. Um das Sportabzeichen "Bronze" zu erreichen, muss aus jeder dieser Disziplingruppen eine Übung erfolgreich abgeschlossen werden. Andere Leistungsstufen ("Silber" und "Gold") können bei besseren Leistungen erreicht werden. Für die Kinder bietet das DSA den großen Vorteil, dass neben den typischen „Hauptdisziplinen“ (Ausdauerlauf, Weitsprung, Sprint, Weitwurf) weitere Disziplinen angeboten werden. Darüber hinaus kann das Sportabzeichen inklusiv, für Menschen mit Behinderung, erworben werden. So kann jedes Kind zeigen, was es gut kann.

Übersicht der Übungen in den einzelnen Disziplingruppen:
- Ausdauer (Hauptdisziplin: 800m-Lauf / Weitere Disziplinen: Geländelauf, Schwimmen, Radfahren)
- Koordination (Hauptdisziplin: Zonen-Weitsprung bzw. Weitsprung / Weitere Disziplin: Seilspringen, Hochsprung, Schleuderball)
- Schnelligkeit (Hauptdisziplin: 30m- oder 50m-Sprint / Weitere Disziplinen: Schwimmen, Radfahren)
- Kraft (Hauptdisziplin: Weitwurf / Weitere Disziplinen: Standweitsprung, Medizinball)

Der Nachweis der Schwimmfertigkeit ist notwendige Voraussetzung für den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens. Er gilt als erbracht, wenn
- ein Jugendschwimmabzeichen ab Bronze vorliegt oder
- die Strecke von 50 Metern ohne Zeitlimit (am Stück und ohne Unterbrechung) geschwommen wird.

Dieser Nachweis muss nur EINMAL erbracht und EINMAL der Schule gemeldet werden und ist dauerhaft gültig. Er kann im Schwimmunterricht, aber auch privat erbracht werden. Kinder, in deren Klassen kein Schwimmunterricht erteilt wird, haben die Möglichkeit, an einem gesonderten Termin in der Unterrichtszeit den Nachweis der Schwimmfähigkeit zu erbringen.

Für die Abnahme des Sportabzeichens führen wir in Kooperation mit dem Kreissportbund (KSB) regelmäßig im Mai/Juni den "Sportabzeichentag" durch. An diesem Tag haben alle Kinder die Möglichkeit, das Sportabzeichen zu erwerben. Da das Sportabzeichen bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres erworben werden kann, bieten die Sportlehrkräfte den Kindern die Möglichkeit, an einem weiteren Termin im Dezember nachträglich das Sportabzeichen zu erwerben.

Viele Krankenkassen haben das Sportabzeichen in ihr Bonusprogramm aufgenommen. Somit kann durch den Erwerb des Sportabzeichens der Krankenkassenbeitrag gesenkt werden. Hier eine Übersicht der Krankenkassen, die das Sportabzeichen im Rahmen der Bonusprogramme berücksichtigen.

:: Übersicht Leistungsanforderungen 2025 ...
Sportprofil
Bewegung ist ein Schlüssel zur Prävention, Gesundheitsförderung und schulischem Erfolg. Deshalb schaffen wir für unsere Schulkinder Bewegungsangebote innerhalb des Schultages, im Rahmen der OGS, als zusätzliche außerunterrichtliche Angebote und durch die Teilnahme an Wettbewerben.

So wird das Sportprofil an unserer Schule umgesetzt:

Bewegungsförderung im Schulalltag
  • Rhythmisierung durch aktive Bewegungspausen in jeder Klasse
  • regelmäßiger Sportunterricht auf drei Tage verteilt
Schwimmförderung
  • Schwimmunterricht in Klasse 3 (Minimalziele: Jedes Kind erreicht mindestens die Niveaustufe 3 der Schulschwimmpasses / darüber hinaus erwirbt jedes Kind mindestens ein ranghöheres Abzeichen)
  • Förderunterricht für Nichtschwimmer als Arbeitsgemeinschaft
Wettbewerbe
  • Erwerb des Deutschen Sportabzeichens (Förderung im Unterricht ist auf das Erreichen des Sportabzeichens ausgerichtet / mind. 1x jährlich Ausrichtung des Sportabzeichentages / Teilnahme am Sportabzeichen-Wettbewerb des KSB Rhein-Erft / inklusiver Leistungsnachweis)
  • Teilnahme an mindestens einer Laufveranstaltung pro Schuljahr (Citylauf Erftstadt, Donauslauf)
  • einmal jährlich Teilnahme an Schwimmen-Kreismeisterschaften (Förderung der Leistungsspitze)
  • mindestens ein Pausen-Sportwettbewerb (Dauer zwei bis 4 Wochen) pro Schuljahr in den Hofpause (z.B. Hula-Hoop-Wettbewerb in 2022, Springseilwettbewerb 2024)
Pausensport
  • 1x wöchentlich Pausendisco
  • Unsere Spielzeugausleihe ermöglicht den Kindern den Zugang zu Sportgeräten, die vielfältigen Bewegungsformen ermöglichen (z.B. Springseile, Bälle, Hula-Hoop-Reifen).
Weitere Aspekte/Projekte:
  • Qualifizierte Kooperationspartner für schulische / außerschulische Zusammenarbeit
  • vielfältige Sport-/Bewegungsangebote in den Pausen / im Ganztag auf dem Schulgelände (Tischtennisplatten, Seilgarten, verschiedene Kletter-/Turngeräte, Kunstrasen-Kleinspielfeld, über 200m langer Verkehrsparcours)
  • einmal jährlich „Tennis-Tag“ für die (Klassen 3-4)
  • alle 4 Jahre Teilnahme an einer bewegungsreichen Theater-Zirkus-Projektwoche mit dem "Kölner Spielecircus"
  • Teilnahme am SpoSpiTo-Bewegungspass (2024)
Studientage
Wenn aufgrund einer Ganztagsfortbildung des Lehrerkollegiums kein Unterricht erteilt wird, finden Studientage für Kinder statt.
Die Lehrkräfte stellen den Kindern Lernaufgaben zur Verfügung. Diese sollen zu Hause oder in OGS/VHT von den Kindern selbstständig bearbeitet werden.
Übergang KITA - Grundschule
Der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule ist für jedes Kind eine große Herausforderung. Um den Kindern Sicherheit zu geben, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtung, Grundschule und Elternhaus besonders wichtig. Wesentliche Elemente des Übergangs zur Grundschule Gymnich sind neben dem Eltern-Informationsabend
- der Hospitationstag,
- der Patentag und
- der Vorlesetag.

Am Hospitationstag besuchen die zukünftigen Schulneulinge die Schule und nehmen für zwei Stunden am Unterricht teil.
Am Patentag erkunden die zukünftigen Schulneulinge zusammen mit ihren "Patenkinder" aus den zweiten Klassen die Schule. Im ersten Schuljahr sind die Patenkinder verlässliche Ansprechpartner für unsere Schulneulinge.
Beide Termine finden drei bis vier Monate vor der Einschulung in Begleitung der Erzieher statt. So helfen wir den Kindern, sich mit ihrer zukünftigen Lernumgebung sowie ihrem neuen Lebensraum vertraut zu machen und den Schulanfang zu erleichtern.
Kurz vor den Sommerferien besuchen Schulkinder die Kitas am Vorlesetag und schmökern gemeinsam mit den Schulneulingen.
Unfälle
Über die Unfallkasse NRW (früher GUV) sind alle Schulkinder bei Unfällen auf dem Schulweg, während der Schulzeit und allen anderen Schulveranstaltungen versichert.
Bei allen Unfällen, bei denen ärztliche Behandlung in Anspruch genommen wird, ist eine Unfallanzeige innerhalb von drei Tagen auszufüllen. Daher sind Sie verpflichtet, Unfälle unverzüglich im Sekretariat -möglichst schriftlich per E-Mail- anzuzeigen.
Eine förmliche Unfallanzeige senden Sie uns bitte nur nach Aufforderung durch das Sekretariat zu.

:: Förmliche Unfallanzeige herunterladen ...
Unterrichtszeiten

1. Stunde: 07:55 - 08:40 Uhr
2. Stunde: 08:40 – 09:25 Uhr

Frühstückspause
1. Hofpause

3. Stunde: 09:55 – 10:40 Uhr
4. Stunde: 10:40 – 11:25 Uhr

2. Hofpause

5. Stunde: 11:40 – 12:25 Uhr
6. Stunde: 12:25 – 13:10 Uhr
Verkehrserziehung & Mobilitätsbildung
Durch eine umfassende, überfachliche Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung bereiten wir unsere Kinder auf die Herausforderungen im Straßenverkehr vor und vermitteln ihnen Kompetenzen, die sie für eine sichere Verkehrsteilnahme benötigen. Wichtige Kooperationspartner sind dabei die Polizei (Verkehrssicherheitsberater Herr Grevenstein / Bezirksbeamter Herr Barth) und unser Schulbusunternehmen "REVG".

Inhaltliche Schwerpunkte:
  • Schulung der (psycho-)motorischen Fähigkeiten (Schwerpunkt Sportunterricht)
  • Entwicklung von Bewegungsfertigkeiten im Bereich "Gleiten, Fahren, Rollen" (Schwerpunkt Sportunterricht)
  • Schulwegtraining ab Klasse 1 (inkl. Bustraining)
  • Verkehrserziehung (Schwerpunkt Sachunterricht)
  • Radfahrtraining ab Klasse 1 (Verkehrsübungs-Parcours auf dem Schulhof)
  • Radfahrausbildung ab Klasse 3 (Verkehrsübungs-Parcours auf dem Schulhof und praktische Übungen im Straßenverkehr rund um die Schule)
:: Weitere Informationen der "Verkehrswacht NRW" / "Kinder im Straßenverkehr: Was Grundschulkinder können – und was nicht" ...

Verkehrsübungs-Parcours auf dem Schulhof
Auf dem spannend gestalteten Parcours können unsere Schulkinder verkehrsgerechtes Verhalten in verschiedenen Verkehrssituationen einüben. Der Parcours ist mehr als 200 Meter lang und stellt eine detailgetreue Abbildung der Verkehrswirklichkeit im schulischen Umfeld dar (Kreuzungen, Kreisverkehr, Einbahnstraßen, Zebrastreifen etc.). Die Übungen im Schonraum bereiten praktische Übungen im Straßenverkehr (Schulumfeld) vor.
Darüber hinaus wird der Parcours auch im Rahmen des Offenen Ganztags für vielfältige Bewegungsaktivitäten genutzt.


Vertretungsunterricht
Um kurzfristigem Unterrichtsausfall vorzubeugen und die Kontinuität des Unterrichts zu sichern, werden beim Ausfall von Lehrkräften (z.B. wegen Erkrankung, Fortbildung etc.) folgende Maßnahmen getroffen:

- Vertretungsunterricht durch eine andere Lehrkraft
- Klassen aufteilen
- Weitere Maßnahmen: Zusammenlegung von Klassen, Hausaufgabenbetreuung OGS auflösen, Streichen von Zusatzangeboten (z.B. Arbeitsgemeinschaften)
Zahngesundheit
Im Rahmen der Gesundheitsförderung findet einmal pro Schuljahr während der Unterrichtszeit die schulzahnärztliche Reihenuntersuchung statt, welche nach § 54(4) Schulgesetz für jedes Schulkind verpflichtend ist. Pro Schulkind wird eine Kontrollkarte ausgestellt, die Sie im Anschluss an die Untersuchung erhalten.

Die richtige Zahnpflege wird mit den Kindern kontinuierlich beim "Zahnputztraining" erarbeitet. Das Zahnputztraining findet einmal im Schuljahr statt.
:: Arbeitskreis Zahngesundheit für den Rhein-Erft-Kreis / AOK Rheinland ...
Zentrale Lernstandserhebungen / Vergleichsarbeiten
In Klasse 3 nehmen alle Grundschüler in Nordrhein-Westfalen an einer zentralen Lernstandserhebung (auch "Vergleichsarbeiten" genannt) teil.
Lernstandserhebungen sind ein Diagnoseverfahren, durch das Lehrkräfte wertvolle Hinweise über Stärken und Schwächen ihrer Klassen erhalten. Entsprechend der Ergebnisse kann der Unterricht beibehalten, angepasst oder in bestimmten Bereichen zur gezielten Förderung ausgebaut werden. Bezogen auf einzelne Schülerinnen und Schüler bieten sie eine Orientierung über den jeweils erreichten Lernstand.
Darüber hinaus ermöglichen Lernstandserhebungen eine schulübergreifende Standortbestimmung und können so die Schulen dabei unterstützen, die Qualität des Unterrichts ständig weiterzuentwickeln.
Die Aufgaben beziehen sich auf ausgewählte Bereiche in den Fächern Deutsch und Mathematik und orientieren sich an den in den nordrhein-westfälischen Kernlehrplänen beschriebenen Kompetenzen, die von den Schulkindern nach Klasse 4 erreicht werden sollen. Damit bieten die Vergleichsarbeiten Unterstützung auf dem Weg zur Erreichung dieser Kompetenzen.
Den Eltern und den Kindern werden die Ergebnisse schriftlich mitgeteilt.

:: Schulministerium: Elterninformationen Vergleichsarbeiten ...
Zeugnisse
Zeugnisse dienen der Rückmeldung über den Lern- und Leistungsstand sowie die persönliche Entwicklung der Kinder. Sie informieren Kinder und Eltern über erreichte Kompetenzen und geben ggf. Hinweise auf Förderbedarf.

Halbjahreszeugnisse in den Klassen 3 und 4 geben zur Mitte des Schuljahres einen Überblick über den aktuellen Leistungsstand und die bisherige Lernentwicklung. Sie dienen als Grundlage für Gespräche zwischen Schule und Elternhaus sowie zur gezielten Förderung im weiteren Schulverlauf. In Klasse 4 enthalten sie zusätzlich eine begründete Schulformempfehlung.
Jahreszeugnisse dokumentieren die Leistungen und Entwicklungen über das gesamte Schuljahr hinweg. Sie sind maßgeblich für Versetzungsentscheidungen (ab Klasse 2) und bilden die Grundlage für die weitere Schullaufbahn. Die Bewertung bezieht alle im Schuljahr erbrachten Leistungen ein.

An der Grundschule Gymnich wird die Leistungsbewertung mit Noten im ersten Halbjahr der Klasse 3 eingeführt. Somit enthalten die Zeugnisse am Ende des ersten Halbjahres der Klasse 3 erstmals Ziffernnoten.

Arbeits-/Sozialverhalten auf Zeugnissen
In der Regel werden nach Entscheidung der Versetzungskonferenz auf jedem Zeugnis der Klassen 1-3 Beobachtungen zum jeweiligen Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler vermerkt. Sie beziehen sich auf:
- Lern- und Leistungsbereitschaft / Zuverlässigkeit und Sorgfalt
- Selbstständigkeit / Kontaktfähigkeit
- Kooperationsfähigkeit / Konfliktfähigkeit

Kriterien-Zeugnisse in den Klassen 1-3
Ab dem Schuljahr 2015/16 werden in den Klassen 1-3 Kriterien-Zeugnisse eingesetzt. Die Leistungsrückmeldung basiert auf einem kompetenzorientierten Ansatz, der wesentliche Lern- und Entwicklungsziele anhand vorab festgelegter Kriterien beschreibt und sowohl die Leistungen als auch das Arbeits- und Sozialverhalten eines Schulkindes erfasst. Die Zeugniskriterien basieren auf den aktuellen Lehrplänen des Landes Nordrhein-Westfalen und sind einer ständigen Überprüfung unseres Kollegiums unterzogen. Die aufgeführten Kriterien dienen einer möglichst detaillierten Information über die erreichten Leistungen und geben ggf. Hinweise auf individuellen Förderungsbedarf. Die erbrachten Leistungen werden jeweils in vier Abstufungen beurteilt. Darüber hinaus können die Lehrkräfte individuelle Hinweise zu jedem Fach in Textform verschriftlichen. Informationen über die Leistungsbewertung / Zeugniskriterien erhalten Sie von den jeweiligen Klassenlehrkräften und auf den Klassenpflegschaftssitzungen.


Auszug Kriterienzeugnis Klasse 2


Hier eine Übersicht der Zeugnisinhalte:
Klassen 1/2:
1. Halbjahr: ---
2. Halbjahr: Zeugnis enthält in Form von Kriterienkatalogen Aussagen zur Lernentwicklung / zum Leistungsstand sowie im Regelfall Aussagen zum Arbeits-/Sozialverhalten.

Klasse 3:
1. Halbjahr: Zeugnis enthält in Form von Kriterienkatalogen Aussagen zur Lernentwicklung / zum Leistungsstand sowie im Regelfall Aussagen zum Arbeits-/Sozialverhalten und darüber hinaus Ziffernnoten für die Fächer.
2. Halbjahr: Zeugnis enthält in Form von Kriterienkatalogen Aussagen zur Lernentwicklung / zum Leistungsstand sowie im Regelfall Aussagen zum Arbeits-/Sozialverhalten und darüber hinaus Ziffernnoten für die Fächer.

Klasse 4:
1. Halbjahr: Zeugnis enthält begründete Empfehlung für die Schulform (weiterführende Schulen) und Ziffernnoten für die Fächer. Zusätzlich zum Zeugnis-Original wird ein sog. Anmeldeschein für die weiterführende Schule herausgegeben.
2. Halbjahr: Zeugnis enthält Ziffernnoten für die Fächer.

Versetzung / Lern- und Förderempfehlungen
Die Versetzung stellt in der Grundschule den Regelfall dar. Die Versetzungsentscheidungen werden nach Klasse 2,3 und 4 getroffen. Der Übergang von Klasse 1 in Klasse 2 erfolgt ohne Versetzung.
Die Eltern versetzungsgefährdeter Kinder der 2., 3. und 4. Klassen erhalten zusätzlich zum Zeugnis eine schriftliche "Lern- und Förderempfehlung". Die Versetzung ist bereits dann gefährdet, wenn die Anforderungen in nur einem Fach unzureichend erfüllt werden.
Die Lern- und Förderempfehlungen enthalten Hinweise darauf, wie Ihr Kind optimal gefördert werden kann und werden Ihnen und Ihrem Kind von dem Klassen-/Fachlehrer in einem Beratungsgespräch erläutert.