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Schullogo

Unsere Schule von A-Z

14.02.2026
Wertsachen/Sachschäden im Schulalltag
Im Schulalltag können persönliche Gegenstände (Ranzen, Kleidung, Brillen) unbeabsichtigt beschädigt werden. Die Schülerunfallversicherung deckt nur Personenschäden, keine Sachschäden. Die Schule sorgt im Rahmen ihrer Möglichkeiten für Schutz (Aufsicht, Fahrradständer usw.)
  • Wertsachen (Handys, Schmuck, Bargeld):
    Kein Versicherungsschutz durch die Schule. Eltern haftpflichtversichern privat. Schule übernimmt keine Haftung, leitet keine Rechnungen weiter.
  • Sachschäden (Kleidung, Ranzen):
    Unbeabsichtigte Beschädigungen sind Lebensrisiko des Schulalltags, kein automatischer Ersatzanspruch. Bei Vorsatz ist Elternhaftung möglich.
Unbeabsichtigte Beschädigungen gelten rechtlich als allgemeines Lebensrisiko des gemeinsamen Schulalltags und begründen in der Regel keinen Ersatzanspruch. Eine mögliche Regulierung über eine private Haftpflichtversicherung ist eine private Angelegenheit der Eltern und erfolgt häufig freiwillig. Die Schule leitet keine Rechnungen weiter und ist nicht an der Regulierung von Sachschäden beteiligt.