23.09.2025
Nachteilsausgleich
Der Nachteilsausgleich ist ein grundlegendes pädagogisches Prinzip der inklusiven Schule und rechtlich in der Sozialgesetzgebung verankert. Er ermöglicht es Schulkindern mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, ihre Leistungen unter angepassten Bedingungen zu erbringen (z. B. bei Klassenarbeiten oder anderen Leistungsüberprüfungen).
Das Verfahren umfasst folgende Schritte:
- Formloser Antrag der Erziehungsberechtigten unter Beifügung eines fachärztlichen Attests oder einer medizinischen Diagnose.
- Beratung in der Klassenkonferenz auf Basis der vorliegenden Unterlagen und pädagogischen Einschätzungen.
- Entscheidung über Art und Umfang des Nachteilsausgleichs durch die Schulleitung.
- Umsetzung der Maßnahmen durch die Fachlehrkräfte (z. B. Zeitverlängerung, ablenkungsarmer Raum).
- Dokumentation und regelmäßige Überprüfung (mindestens einmal pro Schulhalbjahr).
Für Kinder mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben gelten ergänzend die Regelungen des LRS-Erlasses NRW.
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