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Schullogo

Unsere Schule von A-Z

06.02.2026
Sachschäden im Schulalltag
Im Schulalltag kann es vorkommen, dass persönliche Gegenstände von Kindern unbeabsichtigt beschädigt werden, etwa in Pausen oder beim Spielen. Für solche Sachschäden besteht kein Versicherungsschutz über die Schule oder die gesetzliche Schülerunfallversicherung, da diese nur Personenschäden abdeckt. Unbeabsichtigte Beschädigungen gelten rechtlich als allgemeines Lebensrisiko des gemeinsamen Schulalltags und begründen in der Regel keinen Ersatzanspruch. Eine mögliche Regulierung über eine private Haftpflichtversicherung ist eine private Angelegenheit der Eltern und erfolgt häufig freiwillig.
Die Schule leitet keine Rechnungen weiter und ist nicht an der Regulierung von Sachschäden beteiligt.