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Schullogo

Unsere Schule von A-Z

14.02.2026
Aufsicht
Die Aufsichtspflicht gilt zeitlich für Unterricht, Pausen und schulische Veranstaltungen. Räumlich umfasst sie das gesamte Schulgelände („ab dem Schultor“) sowie die jeweiligen Veranstaltungsorte.

Unsere Aufsicht erfolgt:
- präventiv (vorausschauend),
- kontinuierlich (Aufsichtsbereich wird nicht verlassen),
- aktiv (konsequentes Eingreifen bei Gefahren).

Da Lehrkräfte nicht überall gleichzeitig sein können, gilt: Kinder müssen sich beaufsichtigt fühlen.

Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht vor 07:40 Uhr auf das Schulgelände (Frühaufsicht). Bei Unterrichtsbeginn zur 2. Stunde nicht vor 08:25 Uhr.

Aufsichtsreviere Hofpause:
A: großer Schulhof inkl. Schulberg und Toiletten
B: kleiner Schulhof inkl. Mini-Spielfeld und Bushaltestelle

Aufsichtszeiten:
- Frühaufsicht 07:40–07:55 (A)
- Gottesdienst Di 07:50–08:40 (A)*
- Frühaufsicht Di 08:25–08:40
- Pausen 09:35–09:55 / 11:25–11:40
- Busaufsicht 12:25–12:35 / 13:10–13:15 / OGS 16:00–16:05

Die Busaufsicht endet mit Abfahrt des Busses.
* Gottesdienst: Lehrkraft und kirchliche Helfer

Entlassmodalitäten:
Nach Unterrichtsende sowie nach schulischen Veranstaltungen (inkl. OGS/VHT) werden die Kinder planmäßig entlassen – nach Hause, zur Busaufsicht oder in die OGS/VHT. Eine individuelle Übergabe an abholende Personen ist nicht vorgesehen. Der Schulweg liegt außerhalb der schulischen Aufsichtspflicht.
Kinder werden nicht individuell zu Bussen, Treffpunkten oder abholenden Personen gebracht. Im Rahmen der allgemeinen Aufsicht unterstützen wir insbesondere jüngere Kinder dabei, sich im gewohnten schulischen Ablauf (Unterricht – OGS/VHT – Busaufsicht) zu orientieren. Die Entlassung erfolgt einheitlich nach den oben beschriebenen Regelungen. Sofern Sie Ihr Kind nach dem Unterricht oder der OGS/VHT abholen möchten, üben Sie bitte mit Ihrem Kind, dass es nach der Entlassung selbstständig zum Tor an der Schulstraße oder zur Erftstraße geht.
Ausnahmen gelten bei unzumutbarer Witterung (z. B. Gewitter, Starkregen), wenn ein gefahrloser Schulweg nicht gewährleistet ist – dann bleibt die Aufsicht bestehen, bis die Situation geklärt ist; Eltern werden zeitnah informiert.